Gestohlener Gegenstand wiederbekommen Versicherung?
Guten Tag
Die folgende Frage ist ein erfundenes Szenario.
Was wäre wenn einem ein versicherter Gegenstand Gestohlen wird, aber man nach erhalt der Versicherung bzw des Geldes den Gegenstand wiederbekommt.
Was soll man mit dem Geld machen?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Geld, Versicherung
Das passiert gar nicht so selten (z.B. bei gestohlenen Fahrrädern). Durch die bereits erfolgte Regulierung, ist das Eigentum an dem Diebesgut an den Versicherer übergegangen. Der ist das also zur Abholung bereit zu stellen.
Behalten. Der Gegenstand gehört jetzt der Versicherung. Wenn man den Gegenstand zurück haben möchte, muss man mit dem jetzigen Eigentümer (Versicherung) verhandeln.