Gestohlener Gegenstand wiederbekommen Versicherung?

2 Antworten

Das passiert gar nicht so selten (z.B. bei gestohlenen Fahrrädern). Durch die bereits erfolgte Regulierung, ist das Eigentum an dem Diebesgut an den Versicherer übergegangen. Der ist das also zur Abholung bereit zu stellen.

Behalten. Der Gegenstand gehört jetzt der Versicherung. Wenn man den Gegenstand zurück haben möchte, muss man mit dem jetzigen Eigentümer (Versicherung) verhandeln.