Gesetzteslücke?
Hallo ich habe ein sehr ungewöhnliches Problem. Ich habe im August einen Audi A4 B6 mit nur einem Schlüssel von einem KFZ Gesellen abgekauft, der das Auto an seiner Arbeit stehen hatte. Er sagte der zweite Schlüssel wäre nicht dabei, da der mal kaputt gegangen wäre (Da ich ein halbes Jahr später ihn gesehen habe kann ich sagen das er schon ziehmlich ramponiert war. Einklappschlüssel klappt nicht mehr ein und Baterriefach ist auf einer seite lose). Nun hat ein Arbeitskollege von ihm mir einen A4 B6 Schlüssel gezeigt, welchen er aus dem Müll der Firma geholt hat, wo sich herausgestellt hat, das er zur "hälfte" meinem Audi gehört. Warum auch immer past der eigentliche Schlüss nicht aber er kann mit den drückern das Auto aufschließen. Er will ihn mir nicht geben, da er ihn angeblich für "Ersatzteile" für seinen Audi S4 Schlüssel braucht. Er kann theoretisch nicht das Auto starten aber halt immer aufschließen was vorallem am Berufskolleg ziehmlich unpraktisch ist, ich weiß nicht was ich tun soll, da rechtlich gesehen der Zweitschlüssel ja nicht mein Eigentum ist oder?
3 Antworten
Codes / Frequenzen sind limitiert. Da kann es schon mal passieren, dass man mit dem eigenen Schlüssel ein anderes Auto öffnen kann. Der Schlüssel gehört nicht zur hälfte dir.
Sehr selten, passiert aber mal. Du kannst dein Schloss austauschen lassen. Kostet aber. Seinen "Ersatzteilschlüssel für den S4" darf er behalten.
Das hat nichts mit einer Gesetzeslücke zu tun. Das gerade dieser Schlüssel der da ist, dein Auto öffnen kann, kann auch Zufall sein.
Kann man das mit einer Normalen Haustür vergleichen? Irgendwo auf der Welt hat jemand für seine Haustür den gleichen Schlüssel wie du.
dir ist das Fahrzeug mit einem Schlüssel verkauft worden, da hast du kein Anspruch auf irgendwelche weiteren Schlüssel. wenn er Schlau ist, steht das auch im Kaufvertrag
Du kannst ihm ein angemessenes taschengeld für den müllschlüssel bieten (20-50€?).
er kann sicher nachvollziehen das du dich unwohl fühlst wenn er dein Auto öffnen und schließen kann.
du könntest dich schlau machen ob man vielleicht den Empfänger des Funksignals abklemmen kann. Dann kann zwar keiner mehr per Funk auf und zu machen, aber besonders er nicht.