Gesetzlichen Vertreter?

7 Antworten

Nein

Man hat als Kind z.B einen weil man da z.B noch nicht Geschäftsfähig ist oder noch nicht alles entscheiden darf. Auch Menschen die eine schwere Behinderung haben, haben womöglich (Es kommt hier aber stark drauf an habe auch einen schwer Behindertenausweis und keine Vertretung) einen Gesetzlichen Vertreter.

Was du vielleicht meinst ist, dass man sich grundsätzlich bei den meisten juristischen Handlungen vertreten lassen kann. Es gibt aber Ausnahmen z.B bei der Ehe. Du kannst dich nicht von deinem Bruder oder irgendjemand dann vertreten lassen.

Woher ich das weiß:Hobby – Jurafetischist
ich hab gehört das man immer einen hat.

Dann hast du dich anscheinend verhört. Wenn man 18 ist und keine Betreuung angeordnet wurde, hat man keinen.

Hallo, Igashi60.

Mit 18 Jahren bist du volljährig, und somit brauchst du auch keinen gesetzlichen Vertreter.

Natürlich gibt es unter bestimmten Gründen auch Ausnahmen.

Mit lieben Grüßen, Renate.

Wenn Du nichts davon weißt, hast Du auch keinen.

Normalerweise haben erwachsene Personen sowas nicht.

Nein, mit 18 darfst du dein eigener sein.

Oder einen benennen, wenn du für irgendwas verhindert bist.