Ist mein Bruder mein gesetzlicher Vertreter?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, jeder vertritt sich selbst da ihr beide volljährig seid. Er ist dein Mitbewohner.

du bist VOLLJÄHRIG- warum sollte dein Bruder dein gesetzlicher Vertreter sein?

ist er als dein Betreuer durch das Amtsgericht bestellt? dann ja - du bist eingeschränkt Geschäftsfähig - am Betreuerausweis stehen die Punkte wo er tätig werden darf

Wieso hinterfragt man das?

Ist das Wort Volljährigkeit und dessen Bedeutung überhaupt kein Begriff?