Geschwindigkeitsbegrenzung ganzjährig gültig?
Hallo.
Ist die Geschwindigkeitsbegrenzung selbst im Sommer gültig?
Wäre nett, wenn jemand dazu auf etwas wie Gerichtsurteile o.ä. verweisen könnte.
Besten Dank.
4 Antworten
In einer 30er Zone muss nicht extra auf Schneefall aufmerksam gemacht werden.
Hallo,
also, sollte 30 immer gelten, könnte die Schneeflocke abgeschraubt werden.
Diese Beschilderung trifft dann zu, sollte sich dort ein Vorfall ereignen, der mit der Flocke zu tun hat.
Dann war es meist "Geschwindigkeit nicht den Fahrbahnverhältnissen angepasst".
Gruß
Ein Streckenverbot (dazu gehört auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung) in Verbindung mit einem Gefahrzeichen (Dreieck mit Spitze nach oben) gilt immer nur solange, wie die entsprechende Gefahr besteht. Da im Sommer keine "Gefahr unerwarteter Glatteisbildung" besteht gilt sie im Sommer nicht
Derartige Streckenverbote bedürfen keines Aufhebungszeichens, wenn klar erkennbar ist, wann die Gefahr endet. Bsp: Kurve + 70 endet nach der Kurve. Im Sommer bestand nie diese Gefahr, also endet sie sofort.
Aber immer nur wenn Gefahrzeichen und Streckenverbot am selben Mast
Ja, ist sie.
Das ist eine völlig bescheuerte Schilderkombination.
Ich wurde auch erst durch die Polizei aufgeklärt. 😂