Geringwertiger Diebstahl was nun?

3 Antworten

2 = Die Polizei sagt du du du mach das ned wieder, das wars, falls der Laden Anzeige erstattet. Muss er nicht.

2 und 4 würden zusammen passen.

5 Wäre ein Anwalt.

6 ist dein gutes Recht aber führt zu nichts da es bewiesen ist.

Es ist sinnvoll es zuzugeben weil dann am ehesten gar nichts passieren wird.

Ein Schadensersatz bei 15 Euro wäre völlig unsinnig da sie erwischt wurde und es somit gar keinen Schaden gab.

Hier kommt es darauf an was sie möchte. Wenn es Beiweise gibt muss sie es zu 100 Prozent Zugeben, sonst wird die Strafe härter. Und auch noch was der Grund des Diebstahls war. hier könnte eine Anhörung nützlich sein. Bei der Geldbuße ist es unsicher. Da kommt es darauf an wie die finanziellen Situation und die Schwere des Vergehens ist. Mein Tipp: Hol die bei solche Fragen einen Anwalt. Da dies nur ein Bagatelldelikt ist, brauchst du meiner Meinung keinen Für dieses Verfahren, ausser es tut dir gut.


lara0xr 
Beitragsersteller
 25.03.2025, 21:25

Also sollte sie einfach nur das zweite ankreuzen und wenn die Polizei sie verhören will schicken die nochmal was?

SaskiaQDH  25.03.2025, 21:48
@lara0xr

kommt darauf an was sie möchte. Ich würde das zweite und das letzte ankreuzen, weil es dann eingestellt wird. aber wie gesagt kann man dies nicht pauschal so sagen. da treten Faktoren ein, die nur ihr wissen könnt. wenn es sonst weitergeht, kann (muss nicht) es zu Gericht kommen . Wenn sie Vernommen wird ist das eher für deine Freundin dass sie sich erklären kann. (Hier würde ich btw mir einen Anwalt dazuholen) Und ja, dann bekommt sie eine Einladung.

Naja, das sind wahrscheinlich eine Art von Möglichkeiten wie es weitergeht. Es sollte das angekreuzt werden, was deine Freundin als nächsten Schritt möchte. Nur 2. Wäre ziemlich sinnlos...