Gerechtfertigte 2. Abmahnung?

1 Antwort

Deinen Lohn muss der AG zahlen solange du nicht ins Krankengeld fällst.

Die Abmahnungen wären ein Fall für das Arbeitsgericht.

In einer Abmahnung muss der Grund klar, sachlich und eindeutig nachgewiesen werden. Was ja bei dir scheinbar nicht wirklich der Fall ist.