Gelten für Radfahrer gleiche Strafen bei Tempoverstößen?

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Für die reine Geschwindigekitsüberschreitung von 10 km/h kannst du in dem o.g. Fall nicht belangt werden. Wenn du jedoch durch eine unangepasste Fahrweise dort Fussgänger gefährden würdest, würde dir ein Bussgeld von 30 Euro und ggf. ein Punkt in Flensburg drohen.

Fahrräder bewegen sich nicht in einem rechtsfreien Raum: Auch für sie gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht. Das heißt:

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
§ 1 Absatz 2 StVO

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrrad-geschwindigkeit/

Ich glaube nicht. (Bin mir aber nicht zu 100% sicher.) Simpler Grund, erhöhte Fremdgefährdung. Mit einem zu schnellen Auto kann man gar eine Hauswand durchbrechen, ein zu schneller Radfahrer bricht sich oft nur die eigenen Knochen.

Hi nein. Da das Fahrrad kein Tacho haben muss, muss man sich nicht ans Tempolimit halten.

Bestraft kann man nur werden, wenn man mit unangepassten Tempo fährt, etwa bei einem Fußweg, der für Radfahrer frei ist.


ant8eart  16.08.2023, 16:05

Das ist dann das Problem des Radfahrers, wenn er nicht weiss, dass er zu schnell ist. Nur weil er keinen Tacho hat, ist er nicht von Tempolimits befreit.

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