Geld zurückerstatten bei verkaufter Eintrittskarte?

3 Antworten

Wenn du die Person nicht getäuscht hast , das Ticket also auch Weiterverkaufen durftes und die Veranstaltung auch stattfindet, dann hat der Verkäufer Pech gehabt.

Ein Wiederrufsrecht gibt es nicht und auch wenn dann hätte er es innerhalb von 14 Tagen ausüben müßen.

Nein bist Du nicht und würde ich auch nicht machen. Wenn es für sie zu kompliziert ist, ist das ihr Problem und sie kann auch Menschen aus ihren Umfeld fragen. Du bist doch nicht ihr Lakai ..

Natürlich nicht. So eine Anfrage überhaupt zu beantworten ist schon lächerlich.