Geld zurück bei Online Eintrittskarte?
Hallo 🙋🏻♀️
Ich habe mehr oder weniger ein Problem bei einer verkauften Eintrittskarte. Ich habe diese bei eBay verkauft und der Käufer hat diese auch sofort bezahlt und von mir zugeschickt bekommen.
Nun hat die Person sich bei mir gemeldet und verlangt ihr Geld sofort zurück und behaart ziemlich darauf als ihr geschrieben habe, dass ich mich im laufe des Tages nochmal beim Verkäufer deswegen melden werde.
Ich habe dem Käufer auch geschrieben, dass er die Karte selber auf eBay verkaufen soll und mir dann die Daten zukommen lassen soll und ich dann das personalisierte Ticket an die neue Person schicken kann und man meinte zu mir, dass es für den Käufer viel zu kompliziert wäre das so zu machen.
Das Ticket ist ein personalisiertes eTicket und ich kann das somit auch online abändern. Ich habe auch nicht in der Anzeige geschrieben, dass ich kein Rückgaberecht und Widerruf mache und der Käufer hat auch mit Käuferschutz bezahlt.
Muss ich das Geld zurückgeben und muss in der Anzeige dann auch drin stehen, dass ich kein Rückgaberecht und Widerruf mache?
Aus welchem Grund will der Käufer den Kauf rückgängig machen?
Weil der Käufer die Karte „einfach“ nicht mehr haben möchte.
2 Antworten
Hast du denn dem Käufer das bereits auf ihn personalisierte Ticket geschickt?
Falls nicht: ging aus deiner Anzeige hervor, dass es sich um ein solches Ticket handelt und der Käufer noch bestimmte Handlungen vornehmen muss, um das Ticket nutzen zu können?
Dann sehe ich keinen Grund dafür, dass er so ein Theater macht.
Bzw. ist es nicht mehr dein Problem.
Nein, es gibt bei Privatpersonen kein Rücktrittsrecht. Genauso wenig gibt es ein Rücktrittsrecht bei Tickets, auch nicht wenn mans beim Händler kauft.
Ob das der PayPal Käuferschutz so sieht ist halt nie vorhersehbar.
Ja, der Käufer hat das Ticket schon bekommen.
Ja, in der Anzeige stand das drin das es sich um so ein Ticket handelt. Und er musste nichts weiters vornehmen, da ich die Änderung bei dem Ticket vorgenommen habe bzw. das machen musste, da ich erst der Originalkäufer von dem Ticket war.