eBay Käufer ist unzufrieden?

2 Antworten

"Wegen der neuen Gesetzgebung" und "EU Recht"?

Welche neue Gesetzgebung? Und welches EU Recht?

Du hast ein 10 Jahre veralteten Murksroman genutzt, der damals auch schon Murks war. Du kannst keine Garantie ausschließen, dazu müsstest erst eine geben. Es interessiert kein EU Recht, nur das BGB.

Kümmert es dich gar nicht was du da bei dir hinpostest? Ob das überhaupt wirksam ist?

https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

Was dein Gewährleistungsfall angeht. Der Käufer ist in der Nachweispflicht zu beweisen dass der Schaden schon vor Versand vorlag.

Bei wirksamem Gewährleistungsausschluss muss er zudem nachweisen dass du davon gewußt hast oder gewußt haben musst. Da kommt es darauf an wie ausgeprägt der Fehler ist. Ein rosa Bildschirmrand klingt erstmal auffällig. Gabs n Foto von ihm welches zeigt wie deutlich es ist?

Wenn es durch einen Versandschaden verursacht wurde, dann wäre bei sachgemäßer Verpackung der Transportdienstleister der Ansprechpartner für den Käufer.

Lag der Fehler vorher vor und der Käufer kann nachweisen dass der Fehler schon älter ist, oder sein muss, dann müsste da wohl ein Richter entscheiden wie das zu bewerten ist.

Wenn er einen Käuferschutzfall eröffnet, dann stehen deine Chancen schlecht. Da ist es wichtig wie du argumentierst. Was für Nachweise du hast. Sagen dass du nichts über den Bildschirm in der Anzeige geschrieben hast, solltest nicht. Das klingt wie absichtlich verschwiegen. Und bei verschwiegenen Mängeln hilft kein Ausschluss.

Dardan92 
Fragesteller
 02.03.2022, 22:02

Danke für die Info

Habe es nur so im Netz gefunden und übernommen :(

Werde es bei meinen weiteren Anzeigen bearbeiten.
(Hast eine Vorlage ?)

Habe Bilder Gefunden die ich Ihm gesendet habe im Betrieb.

Wo ich einfach nicht erkennen kann.

0
Geld wurde per PayPal mit Käuferschutz gekauft.
Muss ich mir nun Sorgen machen das ich das Geld zurück erstatten muss ?

Du nicht, das wird zu 99,9 % PayPal für Dich machen.

Warum heißt es wohl Käuferschutz?

Und zu Deinem "neuen EU-Recht":

Klicken: Ebay und das neue EU-Recht