Geld zurück, bei nicht erfülltem Auftrag?
Ich habe online bei einer Schneiderin etwas in Auftrag gegeben. Sie hat meine exakten Maße erhalten und ich habe ihr detailliert geschildert, wie ich mir das Kleidungsstück vorstelle. Fotos ect habe ich ihr ebenfalls zugeschickt. Meine Wünsche wurden also mehrfach geäußert. Als das Kleidungsstück mit 3 Monaten Verspätung endlich ankam, hat es überhaupt nicht meinen Vorstellungen entsprochen. Mit ach und krach hat sie mir dann eine Korrektur zugeschickt, diese war aber noch viel schlimmer. Nun teilte ich ihr mit, dass ich keine weitere Korrektur wünsche und mein Geld wieder haben möchte. Ich habe ihr das genähte Kleidungsstück bereits zurückgeschickt. Sie reagiert nicht auf meine Nachrichten und ich glaube, sie wird auch mein Geld nicht zurück überweisen. Kann ich sie irgendwie dafür belangen?
1 Antwort
Nun, du kannst sie verklagen und ein Gericht entscheidet dann. Ob das sinnvoll ist, kann hier niemand sagen, denn wir wissen ja nicht, was genau geliefert und was bestellt wurde.
Zukünftig solltest du bei maßgeschneiderten Kleidern eher den Fachmann vor Ort ranlassen, der dich ordentlich ausmisst und dir vorab auch mal Beispiele seiner Arbeit zeigen kann. Kostet natürlich was, aber dafür bekommt man keinen Müll und schmeißt kein Geld aus dem Fenster.
Sie soll angeblich Fachfrau auf dem Gebiet sein. Es handelt sich hier nicht um eine Hobby Schneiderin.