Geklaut oder nicht?
Hi also ich war heute im Aktion und hab da mehr Sachen gekauft. Ich fahre Roller und Pack eben alles in meinen Helm wenn es zuviel zum Tragen wird. An der Kasse hab ich dann alles auf das kassenband gelegt bezahlt und raus gegangen. Mir ist aber dann aufgefallen das noch etwas in meinem Helm war was ich nicht bezahlt habe. Kann da jetzt etwas noch passieren oder nicht ? Gepipt hat es beim raus gehen auch nicht. Danke für eure antworten
6 Antworten
Da es bei diesem Produkt zu keinem Kaufvertrag gekommen ist, kann Aktion sich anzeigen.
"Unwissenheit schützt nicht vor Strafen"
Es war ein Diebstahl, gewollt oder nicht gewollt.
Aber das du eine Anzeige wirklich erhälst ist eher nicht zu befürchten.
Auch hier versucht Sie es sich doch rechtswidrig zuzueignen, da sie , wie in meinem vorherigen Kommentar geschrieben, die Abwägung sucht, ob es sich lohnt die Ware zubehalten.
Also ich werde es auf keinen Fall behalten sondern zurück bringen
Ist nur die rechtslage sie ich versuche mit SonOfmyMum zu diskutieren.
Ich persönlich würds es einfach behalten 😂.
Und wo ist hier der Punkt der Absicht vorhanden, die laut 242 StGB gegeben sein muss?
Gute Frage, ich würde als Kläger mich dann auf §242 StGb, Abs. 2 beziehen. Sie hat es ja immerhin nicht versuch zurück zu bringen. Das Entwenden kann khne Absicht gewesen sein, aber der Versuch war danach da.
Der Versuch ist hier das nicht zurück brigen und sich im Internet über evtl. rechtsfolgen zu erkundigen um daraus eine Abwägung zu machen (Behalten oder nicht behalten --> Versuch)
Kann man durchaus anführen! Die Frage wäre nur, ob dieses hier Ersuchen von Infos dem Kläger oder der Klägerin bzw. deren rechtlicher Vertretung bekannt ist. Interessant wären auch die Uhrzeiten, wann es zu dem Vorfall kam bzw. wann dieser bemerkt wurde + die Ladenöffnungszeiten. Aber das sprengt dann hier den Rahmen :D
Sollte nichts passieren, hat ja anscheinen niemand gemerkt
Nein, da laut § 242 StGB auch die Absicht vorhanden sein muss, damit die Tat „Diebstahl“ erfüllt wird
Der Täter muss beim Ladendiebstahl schließlich mit Vorsatz und Zueignungsabsicht gehandelt haben. Ersteres bedeutet ein Handeln mit Wissen und Wollen, letzteres, dass der Täter die Absicht haben muss, die Sache sich selbst oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Ist mir ebenfalls einmal passiert, beim nächsten Einkaufen wieder mitgenommen und ins Regal zurück gestellt. ;)
Nun klein bin ich definitiv nicht, egal ob im Kontext des Alters oder der Größe.
Ne da wird nichts passieren ...
https://www.anwalt.org/ladendiebstahl/
Konnte meinen ersten Kommentar leider nicht mehr bearbeiten.