Geisteskranker oder behinderter geschlagen richtig?

7 Antworten

Du hast überreagiert, was vor allem für einen Kampfsportler absolut gar nicht geht. Im Zweifelsfall wird das Kampfsportwissen nämlich wie eine Waffe gewertet. Da hat man also bei Auseinandersetzungen einiges zu beachten und entsprechend vorzugehen. Lernt ihr denn sowas im Club nicht? Das ist eigentlich ein Muss.

Oft reicht es in solchen Situationen nämlich die Grenzen und das Können aufzuzeigen, meist muss man niemanden zu Boden prügeln. Schon gar nicht, weil er einen am Kragen packt und spuckt. Das ist zwar nicht schön, das stellt aber erstmal keine wirkliche Gefahr dar. Hast du ihm also ernsthaft verletzt und dem Fall wird nachgegangen, hast du eventuell bald ein Problem mit dem Gesetz.


Bittehelfen2187 
Beitragsersteller
 11.08.2022, 16:51

Das erste was ich gelernt habe ist jedem straßen Kampf aus dsm5 weg zu gehen habe ich 4 mal versucht hat nicht geklappt. Und dass zweite was man lernt wenn man dem Kampf nicht aus dem weggehen MUSS man der erste sein der zuschlägt weil sonst du auf dem Boden liegst oder gegebenenfalls mit nem messerstich in der Notaufnahme. Ich habe ihn nicht stark verletzt.

Crave672  11.08.2022, 17:08
@Bittehelfen2187

Natürlich sollte man lernen Gefahren und (eigene) Verletzungen zu vermeiden. Immer als erster zuzuschlagen - und dann auch noch so, dass der andere am Ende auch immer am Boden liegt - ist aber ganz sicher nicht der einzige und stets richtige Weg.

Man muss vor allem auch lernen eine Situation und die Gefahr, die eventuell von ihr ausgeht, einschätzen zu können - und vor allem muss man lernen, einem An- oder Übergriff mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit entgegenzuwirken. Nicht jeder der rumpöbelt, schubst oder spuckt, der zückt Immerhin auch gleich ein Messer.

Wenn euch das nicht vermittelt wird, solltest du schleunigst den Club wechseln. Sonst landest du irgendwann mal wegen schwerer und unverhältnismäßiger Körperverletzung vor Gericht.

horribiledictu  11.08.2022, 18:10

bei Selbstverteidigung muss man nicht nur das in Betracht ziehen, was der Angreifer schon gemacht hat, sondern darf auch durchaus einen nach menschlichem Ermessen bevorstehenden Angriff vereiteln. in diesem Fall hat ein sehr aggressiver Angreifer zuerst den Verteidiger attackiert und ist dann auf dessen Mutter in gleicher WEise losgegangen.

also völlig gerechtfertigt, dass ihn der Fragesteller außer Gefecht gesetzt hat, um offensichtlich bevorstehendes Schlimmeres zu verhindern.

Crave672  11.08.2022, 21:53
@horribiledictu

Der FS hat einen scheinbar beeinträchtigten Mann niedergeprügelt, der ihn kurz an den Kragen fasste und seine Mutter anspuckte - wohlgemerkt mit dem Vermerk, man solle nett sein. Sehr wahrscheinlich also, dass der FS hier nicht alles erzählt, was zuvor vorgefallen ist: - oder in Richtung des "Geisteskranken" oder "Behinderten" so gesagt wurde.

Aber wie auch immer. Das ist wie schon gesagt eine unschöne Situation, aber ganz sicher keine, die sich nur mit Prügeln lösen ließ. Und nein, das ist keine persönliche Ermessenssache, es ist eine Sache des gesunden Menschenverstands weiter als mit der Faust zu denken und nicht jede Gelegenheit zum Draufhauen - unter dem Denkmantel der Selbstverteidigung - zu nutzen.

Nun, da werden dir sicherlich die Staatsanwaltsschaft und ein Gericht bald mitteilen, was sie davon halten.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 224 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
mittels eines hinterlistigen Überfalls,
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Bittehelfen2187 
Beitragsersteller
 11.08.2022, 16:33

Und es war Notwehr jeder richter sieht es so

421054  11.08.2022, 18:29
@Bittehelfen2187

Notwehr wäre es gewesen, wenn nach dem "am Kragen packen" mehr Gewalt ausgeübt worden wäre. Aber du hast zugeschlagen, nachdem er SPUCKTE. Das war keine Notwehr. Das war verletzter Stolz.

Bittehelfen2187 
Beitragsersteller
 12.08.2022, 04:46
@421054

Lol hab gerade gegoogelt anspucken zählt als körperverletzung also habe ich sogar rechtlich alles richtig gemacht.

Bittehelfen2187 
Beitragsersteller
 14.08.2022, 20:28
@OhMiaMiaJa

Doch habe ich da er körperverletzung begangen hat und ich ihn gestoppt habe

Loool878  11.08.2022, 16:32

Aber es war doch notwehr und als die Gefahr vorbei war hat er nicht wieter geschlagen. Bin mir nicht sicher aber notwehr gilt wenn jemand vor einer gefahr steht das er diese im gleichen maße der gefahr beseitigen darf,er wurde bereits am kragen gepackt und seine mutter bespuckt,er hat ihn zu boden gebracht und damit die gefahr beseitigt und als die gefahr vorbei wahr hat er auch nicht mehr weiter geschlagen.

Falls ich unrecht habe kannst du mich gerne korrigieren, interessiert mich auch,hab nicht viel Ahnung von dem Thema

IQover9001  11.08.2022, 16:33
@Loool878

nein, so sehe ich das auch

der angriff ist nicht beendet durch das spucken, da ging weiter gefahr von dem aus

und man musste ihn ausschalten

Loool878  11.08.2022, 16:36
@IQover9001

Also kann er sagen das es notwehr war,und er war nicht alleine,er hat auch seine mutter und seinen bruder beschützt. Und als er zu Boden fiel hat er ihn nicht weiter angegriffen also hat er nichts falsches gemacht

IQover9001  11.08.2022, 16:29

Erst mal ermitteln die nicht im Paulanergarten und dann wäre das auch in der richtigen Welt ok.

Wenn der dich anspuckt, aggro ist, kannst den schon kurz ausschalten.

Ja, du nicht, weil du schwach bist.

Louis177  11.08.2022, 16:33
@IQover9001

Ja ist immer wieder lustig wie das sich hier auf Gutefrage bildet 🤣

Hallo

An sich Deiner Beschreibung nach, müsste eine Betreuungsperson dabei gewesen sein.

In einer Bedrohungslage, weicht man zurück, ruft umgehend die Polizei, die hätten sich der Sache angenommen, die Betreuung zur Rechenschaft gezogen, in der theo. hättet Ihr ausweichen können (andere Straßenseite)

Auch steht Dir zu Anzeige zu erstatten. Einer schon offensichtlich, benachteiligten Person das anzutun war übertrieben, nachfolgend könnten ernsthafte Probleme auf Dich zu kommen.

Richtig wäre, Du gehst zur Polizei meldest diesen Übergriff an der Bushaltestelle selbst und teilst mit das es eine Schlägerei gegeben hat. Du sahst keine andere Möglichkeit Deine Familie zu schützen.

Für die Bedrohung stünden der Person 2 Jahre Haft entgegen.

Das nächste mal erst denken.

Grüße


Bittehelfen2187 
Beitragsersteller
 12.08.2022, 04:43

Ok es waren mein kleiner Bruder 8 meine Mutter mit einem verstauchtem Bein und ich 15 gegen eine Person die ungefähr gleich groß ist mit schuhen ca. 180cm, sehr agressiv ist, alles machen könnte und nicht und weiß nicht ob sie eine waffe dabei hat Und du willst dass ich mich umdrehe? Bitte denk etwas mehr nach auch wenn du keine Erfahrungen auf der Straße hast sollte dass einem doch einfallen. Das wäre Höchstens eine Einladung für einen schlag auf den hinter Kopf außerdem weiß ich nicht wie er reagiert hätte wenn ich mich entfernen möchte. Oder stell dir vor er hätte meinen kleinen bruder geschlagen. Er hätte bleibende schäden davon tragen können. Was ich zum Glück gelernt habe ist wenn man dem Kampf nicht aus dsm weggehen kann muss man der erste sein der zuschlägt weil sonst er zuerst zuschlägt oder gegebenenfalls zusticht wenn du 1 Sekunde nicht aufpasst.

  1. du hättest deeskalieren versuchen sollen, indem du ihn in ein Gespräch verwickelst - Anknüpfungspunkte hat er dir ja gegeben.
  2. wenn der mich aggressiv am Kragen packt, ist spätestens da der Ofen aus und ich bring ihn zu Boden.
  3. fixieren und sofort die Polizei rufen!

Meiner Meinung nach hast du korrekt gehandelt. Ich hätte die Situation auch schnellstmöglich entschärft.