Geht das als Fahrerflucht durch?
Heute ereignete sich ein sehr seltsamer Fall.
Ich fahre die Straße entlang rechts parkende Autos und keine Lücke.
Der Gegenverkehr sieht mich verpasst seine Ausweichmöglichkeiten, bewusst und beschleunigt dabei noch.
Ich sage ihm „fahr doch weiter nach hinten da ist eine Ausweichmöglichkeit dann können wir beide durch.
Er blieb einfach stur stehen und sagte nein und meinte „ich muss nur kurz dort rein“ und zeigte auf eine Fläche weit hinter mir.
Anschließend hat der gegenüberliegende Fahrer den weit wie möglich den Wagen bündig auf die linke Seite gestellt und gesagt ich soll durch. Eine dritte unbeteiligte Person winkte mich durch und meinte ich könnte passieren, weil ich keine Lust hatte auf eine Diskussion, hab ich versucht so vorsichtig wie möglich zu fahren und hab seinen Spiegel berührt (keine Kratzer vorhanden beim gegenüber und bei mir auch nicht.)
Anschließend sagte ich „das hast du jetzt davon“
Dann war seine Antwort „bei mir es es kein Problem“ oder „für mein Auto ist das kein Problem dein Auto ist das ein Problem.“
An den genauen Wortlaut erinnere ich mich nicht mehr
Jetzt hab ich mich natürlich vom Ort entfernt und bin zuhause und frage mich, ob das als Fahrerflucht gewertet werden kann.
Ja natürlich rückwirkend denke ich auch man hätte es anders lösen können, dass der gegenüberliegende Fahrer mich so komisch angegangen ist ging und dann mit der Tonart mit dem heran beschleunigen war dann etwas nervig.
sollte ich nachträglich die Polizei doch noch informieren ?
4 Antworten
Ohne Schaden kommt eine Strafbarkeit nach § 142 StGB nicht in Betracht. Doof ist halt, wenn der Andere Zuhause doch noch Beschädigungen feststellt.
Zuerst einmal eine Korrektur. Den Begriff Fahrerflucht gibt es nicht in der deutschen Rechtsprechung. Auch der Begriff Unfallflucht wird in der Rechtssprache nicht verwendet. Beides zu schwammig und nicht an einem Sachverhalt fest definierbar.
Das heißt richtig "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", so steht dieser Straftatbestand auch im Strafgesetzbuch festgeschrieben (§ 142 StGB).
Da beiden kein Schaden entstanden ist, und man sich einvernehmlich voneinander verabschiedet hat, ist eine Strafbarkeit nicht weiter gegeben.
Der Rest der Story ist emotional schmückendes Beiwerk und nicht relevant. Das ist eine Standardsituation im Straßenverkehr. Was macht man da, wenn man Hektik und Streß für sich selbst vermeiden will? Zurückstecken und Platz machen. Wenn jeder auf sein Recht des Vorranges bestehen würde, gäbe es noch viel mehr Unfälle.
Wenn kein Schaden, dann gibt es auch nichts zu regulieren, und somit ist es meiner Meinung nach keine Fahrerflucht.
Du hast die Regulierung eines eventuellen Schadens, wenn auch mit etwas überraschender Wortwahl, angeboten. Er hat dich (verbal) entlastet und fortgeschickt. Damit ist es keine Fahrerflucht und er hat auch keinen Anspruch auf die Regulierung eines nachträglich entdeckten (offensichtlichen) Schadens.