Geht das als Fahrerflucht durch?

4 Antworten

Ohne Schaden kommt eine Strafbarkeit nach § 142 StGB nicht in Betracht. Doof ist halt, wenn der Andere Zuhause doch noch Beschädigungen feststellt.

Zuerst einmal eine Korrektur. Den Begriff Fahrerflucht gibt es nicht in der deutschen Rechtsprechung. Auch der Begriff Unfallflucht wird in der Rechtssprache nicht verwendet. Beides zu schwammig und nicht an einem Sachverhalt fest definierbar.

Das heißt richtig "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", so steht dieser Straftatbestand auch im Strafgesetzbuch festgeschrieben (§ 142 StGB).

Da beiden kein Schaden entstanden ist, und man sich einvernehmlich voneinander verabschiedet hat, ist eine Strafbarkeit nicht weiter gegeben.

Der Rest der Story ist emotional schmückendes Beiwerk und nicht relevant. Das ist eine Standardsituation im Straßenverkehr. Was macht man da, wenn man Hektik und Streß für sich selbst vermeiden will? Zurückstecken und Platz machen. Wenn jeder auf sein Recht des Vorranges bestehen würde, gäbe es noch viel mehr Unfälle.

Wenn kein Schaden, dann gibt es auch nichts zu regulieren, und somit ist es meiner Meinung nach keine Fahrerflucht.

Du hast die Regulierung eines eventuellen Schadens, wenn auch mit etwas überraschender Wortwahl, angeboten. Er hat dich (verbal) entlastet und fortgeschickt. Damit ist es keine Fahrerflucht und er hat auch keinen Anspruch auf die Regulierung eines nachträglich entdeckten (offensichtlichen) Schadens.