geht das?

4 Antworten

Nein.

Die sorgeberechtigten Eltern entscheiden über den Wohnort ihrer Tochter.

Falls den Eltern vom Familiengericht das Sorgerecht entzogen bekommen würde, dann würde ein Vormund bestellt werden. Und Vormünder halten in der Regel die Wohnung eines gerade Volljährigen ohne familiären Bezug nicht für einen geeigneten Wohnort für ihr Mündel.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Nein, solange nicht gerichtlich eingeschränkt, liegt das Aufenthaltsrecht bei den Eltern.

Nein.

Rein rechtlich gesehen geht das nicht.

Sie ist noch keine 18 Jahre alt.

Die Eltern haben das Sorgerecht und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, somit können die Eltern bestimmen, wo sie wohnt.

Dass sie schon einmal in einer Wohngruppe war, wurde bestimmt vom Jugendamt oder/und einem Gericht so bestimmt.

Sie könnte beim Gericht einen Antrag auf Volljährigkeit stellen, ob der aber angenommen wird, ist die 2.Frage.

LG ChrystalDragon7 🍀

Da sie noch nicht Volljährig ist entscheiden ihre Eltern über ihren Aufenthaltsort

14Loki18  24.05.2023, 15:34

Dem ist nichts hinzuzufügen 👍

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