Gegen Scheibe gespuckt

10 Antworten

Nein. Da der Tatbestand keine Beschdigung beinhaltet und WENN der Sachschaden zu gering ist als das sich da irgendwas tun würde. Kosten für den Aufwand viel höher als Schaden und so

ja, du hast das recht das fenster reinigen zu lassen...der beweis ist meist schwer zu führen...

Anzeigen wofür?

Sachbeschädigung war es nicht, kaputt gegangen ist auch nichts und weh getan hat es Dir auch nicht.

Dann müsste man ja jede Taube anzeigen, die einen aufs Auto sch***.

Hallo,

das fällt wahrscheinlich unter die Kategorie Vandalismus, also ja. Die Strafe(n) dürfte ohne Vorbestrafung eher lächerlich ausfallen.