Gefahrgut-Versand von Parfüm & Raumduft - welche Labels?

2 Antworten

Hallo,

ich bin leider nicht mehr ganz drin in der ADR, daher müsste hoffentlich jemand, der sich wirklich auskennt, meine Aussagen bestätigen oder widerlegen.

Wenn du die Limited Quantity Regelung nutzen willst, dann brauchst du meines Wissens nach nur das LQ-Label und die Angabe der UN-Nummer. Diese muss aber nichtmal auf dem Paket sein, es reicht, wenn man das dem Versender bei Aufgabe der Lieferung mitteilt. Dann weiß er, wie er das Paket zu handhaben hat. Funktioniert so zumindest bei trans-o-flex. Da es sich um ein flüssiges Produkt handelt, braucht dein Paket noch Ausrichtungspfeile.

Wenn du nicht mehr unter die LQ-Regelung fällst, dann musst du die Sendung auszeichnen wie zuvor beschrieben. Das heißt, Richtungspfeile, UN-Nummer auf der Sendung sowie das Gefahrenklasse-Label 3 und das Umgeweltgefährdungslabel. Auch dann braucht der Transporteur natürlich eine Angabe der UN-Nummer und auch der Menge, damit er in seinem Transportfahrzeug die 1000-Punkte-Regel einhalten kann.

Du solltest dir darüber hinaus die entsprechende Schulung nach 1.3 ADR leisten. Da kannst du solche Fragen auch direkt stellen und hast am Ende mehr Sachkunde als vorher :-). Ist leider nicht ganz günstig mit rund 600 €.

Viele Grüße

Wenn sich nur ein Flakon im Karton befindet dann reicht ein LQ Kleber und 2 Pfeile auf gegenüberliegenden Seiten. 

Handelt es sich um eine Umverpackung brauche man zusätzlich noch die UN Nummer das Gefahrensymbol und ein Umverpackungskleber. 

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