Gefälschte Markenklamotten verkaufen?
Habe als Geschenk einige Marken-Poloshirts von Ralph Lauren und Tommy Hilfiger bekommen. Da sie mir nicht wirklich gefallen, habe ich sie online zum Verkauf angeboten. Gestern Abend bot sich auch ein Käufer, und hat meine IBAN angefragt und wollte mir zunächst einen Betrag zuschicken. Soweit alles gut. Heute hat mich ein anderer Nutzer darauf hingewiesen, dass die Shirts nicht original seien. Ich habe es überprüft und an den Etiketten sah ich, dass es Fälschungen sind. Von außen aber kaum bemerkbar, ist auch qualitativ hochwertig und 100% aus Baumwolle. Meine Frage: Ist es strafbar, die zu verkaufen? Weil ich habe ja mit den Marken geworben. Und dieser Kunde ist gerade dabei, mir das Geld zu überweisen, damit ich ihm das nachher mit Paket zuschicke. Was soll ich jetzt machen?
4 Antworten
Viele Unternehmen beobachten die Märkte und ganz besonders eBay sehr aufmerksam und versuchen, den Handel mit Plagiaten so weit wie möglich einzudämmen. Da Markenstreitigkeiten meistens einen hohen Streitwert haben, sind die Anwaltskosten und Gerichtskosten der Gerichtsverfahren ebenfalls hoch. Der Verkauf einiger weniger Plagiate, zum Beispiel T-Shirts, kann schnell Kosten von 2.000 Euro oder mehr für den Verkäufer mit sich bringen. Die Markeninhaber sehen tendenziell in jedem Handel mit gefälschten Markenartikeln eine Markenverletzung und mahnen die Verkäufer daher auch ständig ab und fordern dabei hohe Schadensersatzzahlungen. Auch wenn der Verkauf eines gefälschten Markenartikels nicht auf jeden Fall rechtswidrig ist, ist es wegen des Finanzrisikos doch ratsam, davon abzusehen.
Ich hab jetzt die Artikel rausgenommen, und ihm das jetzt geschrieben, er hat das gelesen. Bin ich noch haftbar? Falls er das Geld schon überwiesen hat? Was mache ich dann?
Nun, dieser Kunde kann durch seinen Kauf bei Dir auf die Lieferung von Originalware pochen, d.h. Du musst Original Marken-Poloshirts von Ralph Lauren und Tommy Hilfiger kaufen und Deinem Kunden liefern.
Ihr habt einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen; er bezahlt und Du musst Originalware liefern. da Fakeverkauf in Deutschland verboten ist und auch strafrechtlich verfolgt wird.
Was soll ich jetzt machen?
Warten, wie Dein Käufer reagiert. Wenn er sich mit dem Gesetz auskennt, sieht es nicht gut für Dich aus und wird teuer.
Ich habe es überprüft und an den Etiketten sah ich, dass es Fälschungen sind.
Du weisst nicht, dass Du Fälschungen verkaufst? Du bist für Dein Inhalt in Deinem Angebot verantwortlich.
Unwissenheit schützt vor Schaden nicht.
Auf welcher Plattform hast Du verkauft?
Wir leben in einem Land (Deutschland) mit Gesetzen, sonst könnte jeder HeiniHemmi China-Fakeartikel unbestraft massenhaft verkaufen.
Aber wenn Du in der Türkei lebst kannst das locker-vom-Hocker, straffrei, durchziehen.
Danke für Dein Hilfreich, aber:
Auf welcher Plattform hast Du verkauft?
Ja, der Besitz und der Erwerb sind eine rechtliche Grauzone, aber der Verkauf ist strafbar.
Ich hab jetzt die Artikel rausgenommen, und ihm das jetzt geschrieben, er hat das gelesen. Bin ich noch haftbar? Falls er das Geld schon überwiesen hat? Was mache ich dann?
Ich würde ihm das Geld zurück überweisen, mit dem Hinweis, dass dir nicht klar war, dass es sich dabei um Fälschungen handelt und dass du keine Fälschungen verkaufen willst.
Kann er mich anzeigen, egal ob er überwiesen hat und ich ihm das zurücküberwiesen habe, oder er gar nicht mal überwiesen hat, hat er ein Recht darauf und könnte es ernst werden?
Das kommt auf die Regeln der Plattform an, wo du verkauft hast. Ob dort bereits mit einem erfolgreichen Gebot ein Vertrag abgeschlossen wurde, oder ob es noch Gegenstand von Vereinbarungen war. Würde mich da bei der Plattform erkundigen, was in diesem Fall zu tun ist.
da du ja kein Kaufmann bist sondern eine Privatperson, kannst du noch von deinem Vertrag zurücktreten, das sollte eigentlich kein problem sein, du hast laut dem was ich in der Schule gelernt habe 14 Tage zeit, (§ 355 Abs. 2 BGB) wenn chh mich nicht täusche steht das da drinnen!!!
Kann man das Geld, falls es überhaupt überwiesen wurde, nicht einfach zurückschicken an die selbige IBAN, man hat es dem Käufer auch erklärt, es hat sich um einen Irrtum gehandelt. Es waren Geschenke, man hat es nicht überprüft, da es auch nicht auffällig war. Wir leben doch nicht in einer Dystopie, wo man für Fehler, die auf jeden Fall wieder gut gemacht werden können, solche schwerwiegenden Konsequenzen hat.