Gebrauchtwagenkauf verbindliche Bestellung?

7 Antworten

Der Kauf ist verbindlich.

Einfach zurücktreten kannst du nicht.

Das einzige was du widerrufen kannst ist die Finanzierung innerhalb von 14 Tagen (wenn du eine abgeschlossen hast)

zum Kauf bist du aber verpflichtet.

Am besten gibst du dem Händler so schnell wie möglich Bescheid und schilderst ihm die Lage.

Wenn du Glück hast hat er noch garnicht angefangen mit den Vorbereitungen und lässt dich kostenfrei zurücktreten oder gegen eine kleine Gebühr.

Wenn du Pech hast zwingt er dich zur vollen Bezahlung und Abnahme des Fahrzeugs. (Er kann dies sogar einklagen).

Nächstes mal am besten vorher nachdenken und sich das genauer überlegen bevor man was unterschreibt :)

DerCaveman  24.05.2023, 09:40
Das einzige was du widerrufen kannst ist die Finanzierung innerhalb von 14 Tagen (wenn du eine abgeschlossen hast)
zum Kauf bist du aber verpflichtet.

Eben nicht. Bei einem verbundenen Vertrag fuehrt der Widerruf des Verbraucherdarlehensvertrags dazu, dass man auch nicht mehr an den mit diesem verbundenen Kaufvertrag gebunden ist. Siehe dazu BGB § 358!

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Verbindlich bedeutet, du hast es fix gekauft und bist an den Vertrag gebunden. Du kannst versuchen, mit dem Händler zu sprechen, doch normalerweise regelt man alles genau VOR DEM KAUF.

Das ist bindend.

Ausser es war übers Internet. Was bei einem Auto unwahrscheinlich ist.

DerCaveman  24.05.2023, 08:47

Oder mit Finanzierung, an der der Verkaeufer in irgendeiner Weise mitgewirkt hat.

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Mmits  24.05.2023, 09:12
@DerCaveman

Nur die Finanzierung kann widerrufen werden.

der Autokauf nicht.

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DerCaveman  24.05.2023, 09:33
@Mmits
Nur die Finanzierung kann widerrufen werden.

Womit man nach einem Widerruf bei einem Verbraucherdarlehensvertrag aber auch nicht mehr an den damit verbundenen Kaufvertrag gebunden ist.

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Mmits  24.05.2023, 09:46
@DerCaveman

Du bist daran gebunden.

wir hatten Kunden die bereits das Fahrzeug hatten und paar Tage vorher die Finanzierung widerrufen haben.

Die haben danach doch bar gezahlt.

seitdem gilt bei uns auch 14 Tage Wartezeit bei Finanzierung.

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DerCaveman  24.05.2023, 09:51
@Mmits
Du bist daran gebunden.

Das Gesetz sagt etwas anderes (BGB § 358)

Die haben danach doch bar gezahlt

Das duerfen sie natuerlich, muessen es aber nicht.

seitdem gilt bei uns auch 14 Tage Wartezeit bei Finanzierung

Warum wohl?

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Mmits  24.05.2023, 09:51
@DerCaveman

Wegen solchen Schmutz Gesetzen die es schmarotzern einfach machen und Leuten die für ihr Geld arbeiten es schwer machen

genau darum ist das so

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DerCaveman  24.05.2023, 09:55
@Mmits

Also raeumst du jetzt doch noch ein, dass der Widerruf des Verbraucherdarlehensvertrags sich in gleicher Weise auch auf den Kaufvertrag auswirkt (man also dann auch an diesen nicht mehr gebunden ist). Dann sind wir uns ja doch noch einig geworden :-)

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Mmits  24.05.2023, 09:57
@DerCaveman

Ich hab das ehrlich absolut anders im Kopf.

dass der Widerruf nur möglich ist für die Finanzierung oder zumindest wenn der Händler die Finanzierung vermittelt hat.

wenn der Käufer die selbst gemacht hat ist das dann definitiv so wie ich das gesagt habe, weil das dann 2 getrennte Verträge sind.

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DerCaveman  24.05.2023, 10:02
@Mmits
wenn der Käufer die selbst gemacht hat ist das dann definitiv so wie ich das gesagt habe

Das ist richtig. Wenn sich der Verbraucher das Darlehen selbst anderweitig besorgt hat, hat ein Widerruf des Darlehensvertrags keine Auswirkung auf den Kaufvertrag.

Ein sog. verbundener Vertrag liegt nur vor, wenn der Haendler in irgendeiner Weise an der Finanzierung mitgewirkt hat. Das ist z.B. der Fall, wenn der Haendler den Vertrag vermittelt hat oder dieser in den Geschaeftsraeumen des Haendlers geschlossen wurde.

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Erst mal ist der Vertrag bindend.

Alles weitere wäre reine Kulanz des Händlers. Und das kann eben auch bedeuten das der Händler das Auto zwar wieder zurück nimmt die aber eben alle entstanden Kosten in Rechnung stellt. Für eine Durchsicht und Aufbereitung können das schnell mal ein paar hundert Euro sein.