Ist das rechtens, dass ich beim Genrauchtwagenkauf nichts anderes als die „verbindliche Bestellung“ als Papier in der Hand habe?

5 Antworten

Bestehe auf den Vertrag, erst zahlen wenn beide Parteien unterschrieben haben und du Brief, alle Schlüssel und das Auto hast..

Sonst hast du keine Garantie, falls es ein gewerblicher Verkäufer ist.

kmariodo 
Fragesteller
 11.10.2021, 23:24

Ich habe bei diesem VW-Vertragshändler sämtliche Unterschriften abgegeben. Bis auf das Garantie-Zertifikat, die verbindliche Bestellung, das Auto und Zubehör selbst und einer Rechnung habe ich keinen weiteren Unterlagen

0
gonzo1233  12.10.2021, 22:33
@kmariodo

Lasse dir die Durchschrift des Vertrages geben den du unterschrieben hast.

0

Die einzige richtige Antwort hier kommt von @jetztgehtslos.

Die verbindliche Bestellung in Zusammenhang mit der Rechnung ist der Kaufvertrag. Das Auto hast du auch schon bekommen. Dann wirst du es ja wohl auch schon bezahlt haben. Was ist mit den Zulassungsbescheinigungen I + II ? Bei einer Finanzierung über die VW-Bank bleibt die Zulassungsbescheinigung 2 bei der Bank.

kmariodo 
Fragesteller
 12.10.2021, 11:14

Ja, ich habe alles. Habe mich lediglich gewundert, dass in meinen Unterlagen kein richtiger Vertrag dabei ist

0

Verbindliche Bestellung, ist erst einmal nur ein verbindliches Angebot. Das ist noch kein vertrag, denn dafür braucht es noch die Zustimmung des Verkäufers. Hat der Verkäufer nur mündlich seine Zustimmung gegeben ?

Garantie heisst jetzt was genau ? Ein Garantieversprechen des herstellers ?

kmariodo 
Fragesteller
 11.10.2021, 23:21

Diese Unterlagen heißen „Garantiezertifikat zur Gebrauchtwagen-Garantie“ und laufen unter „Volkswagen-Versicherung“.. außer diesen Unterlagen, der verbindlichen Bestellung, des Autos selbst und einer Rechnung habe ich keinen Vertrag zu meinen Unterlagen erhalten

0
berndauskleve  11.10.2021, 23:31
@kmariodo

Du hast ja eine Rechnung bekommen. das ist die schriftliche annahme deines angebotes. Somit ist ein vertrag zustande gekommen.

Du hast grundsätzlich eine gesetzliche gewährleistung, die kann ein Händler nicht ausschliessen. Diese gewährleistung besteht wie gesagt grundsätzlich und wird nicht extra ausgewiesen.

das Garantiezertifikat ist eine zusätzliche absicherung gegen bestimmte Mängel durch den Hersteller oder den verkäufer. Kommt drauf an, was im einzelnen drin steht.

Bis jetzt aus meiner Sicht nichts ungewöhnliches.

1