gebrauchten herd verkauft

6 Antworten

muss ich ihn jetzt zurücknehmen?

Ja: Auch als Privatverkäufer haftet man für Sachmängel, die innerhalb der ersten 6 Monate als bei Kauf vorhanden gelten, sofern man das nicht ausgeschlossen hat.

G imager761


BretterPit  25.03.2015, 11:16

nein. Das ist einfach falsch.

Such Dir einen Zeugen der bestätigt dass der Herd bei dir bis zum Ausbau enwandfrei funktioniert hat und das Thema ist erledigt!


hanny2209 
Beitragsersteller
 25.03.2015, 10:57

ich habe mehrere Zeugen die das bezeugen können.

§§434 u 437 BGB: "Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer .... ". Der Käufer trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit zum Zeitpunkt der Übergabe an ihn. Hier handelt es sich nämlich nicht um einen "Verbrauchsgüterkauf" (§ 474 BGB), bei dem es spezielle Beweiserleichterungen für den Käufer gibt (§ 476 BGB). 

Also: Ruhig Blut. Einfach ignorieren - es sei denn er klagt.Und den Prozess verliert er.

muss ich ihn jetzt zurücknehmen?

Nein, zurücknehmen musst du ihn (noch) nicht. Allerdings bist du nachbesserungspflichtig, wenn der Käufer dir nachweist, dass der Fehler bei Übergabe vorhanden war. Ob er das, vielleicht mit Hilfe eines Elektrikers, tatsächlich nachweisen kann, weiß ich nicht.

Vermutlich lügt er aber einfach nur herum.

Nein, musst Du nicht.