Gebrauchtauto gekauft Rückgaberecht?

3 Antworten

Bei Kauf von privat hast du, bei wirksamem Ausschluss der Sachmängelhaftung, keine Chance. Außer, du kannst beweisen, dass der Verkäufer das Fahrzeug wissentlich mit dem Mangel verkauft hat.

weil ich mir sicher bin dass er vorher die Fehler wusste.

Wenn Du dies beweisen kannst, stehen dir weitere Möglichkeiten offen, bis hin zu einer Rückabwicklung des Vertrages.

Kenne den Kaufpreis für dieses Fiasko nicht. Sollte sich der gezahlte Kaufpreis im 5stelligem Rahmen bewegen, hast Du trotzdem keine Chance. Wenn im Vertrag steht, das eine "sachmangelhafte Haftung " ausgeschlossen ist ... & Du das KFZ trotzdem kaufst, würde ich schon mal nach der Schreibweise im Vertrag fragen : Also keine Beschwerden nach dem Kauf ! Privat ist Privat ! Da gibt es auch keine Regeln. Entweder Nepp oder Depp ;-)