Geblitzt worden nach 11 Monaten immer noch nichts passiert?

6 Antworten

Der Bußgeldbescheid & die Verjährungsfrist
Ein ganz entscheidender Punkt für die Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides ist die Einhaltung der Frist seitens der Behörden. Sind seit dem Verkehrsverstoß drei Monate verstrichen, ohne dass dem Fahrer ein Bescheid zugestellt wurde, tritt Verjährung ein und Sanktionen aus dem  Bußgeldkatalog wie ein  BußgeldPunkte in Flensburg oder ein  Fahrverbot können nicht mehr eingeleitet werden.
In diesem Fall ist ein potenzielles  Rotlicht-,  Geschwindigkeits-,  Abstands- oder  Handyvergehen hinfällig und das  Bußgeldverfahren wird eingestellt. Verkehrsvergehen wie Alkohol am Steuer und Fahren unter Drogeneinfluss können allerdings je nach Schwere der Tat eine deutlich höhere Verjährungsfrist zu Folge haben.
Ordnungswidrigkeiten verjähren in der Regel nach drei Monaten – mit Unterbrechung wie der Zustellung eines Anhörungsbogens, nach maximal sechs Monaten.
Unterbrechung der Verjährungsfrist
Schickt Ihnen die Behörde innerhalb dieser drei Monate ein Anhörungsbogen zu, wird die Verjährungsfrist bereits ab Anordnung der  Anhörung in der Behörde unterbrochen und beginnt von vorne für drei Monate gültig zu sein. Die Fristverlängerung gilt aber nur für die Person, an deren Adresse der Anhörungsbogen geschickt wurde.
Bekommt der Fahrzeughalter die Unterlagen zugesendet und er hat den Verkehrsverstoß gar nicht begangen, verlängert sich die Frist für den eigentlich zu ermittelnden Fahrer nicht.
Der  Zeugenfragebogen ist übrigens von dieser Regelung ausgenommen. Durch dessen Zustellung verlängert sich die Frist für die Verfolgung keineswegs. Folgende Ereignisse im Laufe des Bußgeldverfahrens können die Verjährungsfrist hingegen ebenfalls unterbrechen:
Die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Betroffenen.
Die richterliche Vernehmung des Beschuldigten oder eines Zeugen.
Die Abgabe der Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft.
Der Eingang der Akten beim Amtsgericht.
Die Erhebung der öffentlichen Anklage & die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Auch wenn sich das Bußgeldverfahren noch in der Schwebe befindet: Die absolute Verjährung der Ordnungswidrigkeit tritt nach zwei Jahren ein.

https://bussgeldkatalog.geblitzt.de/bussgeldkatalog/bussgeldverfahren/verjaehrung/

Dann ist der Fall verjährt und es passiert gar nichts mehr.

Wenn man Berichten so Glauben schenken darf, sind rund 1/3 aller Blitzerfotos unbrauchbar, weil sie irgendeinen Fehler enthalten, der sie vor Gericht angreifbar machen würde. Viele Bußgeldstellen verzichten dann von vornherein auf eine weitere Bearbeitung.

Anton028 
Fragesteller
 17.10.2020, 14:02

Oh Gott gericht...

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Hamburger02  17.10.2020, 14:13
@Anton028

Gerichte haben schon viele Bußgeldbescheide kassiert, weil der Anwalt des Beschuldigten Fehler bei der Messung oder Auswertung nachweisen konnte. Zu Gericht geht es aber sowieo nur, wenn man den Bußgeldbescheid nicht akzeptiert und dagegen klagt. Das entfällt hier aber völlig, weil das eh schon nach 3 Monaten verjährt ist. Da würde das Gericht den Fall gar nicht mehr annehmen und von vornherein den Bußgeldbescheid für ungültig erklären.

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Anton028 
Fragesteller
 20.10.2020, 18:41
@Hamburger02

Wegen soetwas Gericht Geld regiert die Welt traurig alle wollen nur geld

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Hamburger02  20.10.2020, 20:46
@Anton028

Hä?

Wenn jemand das Gefühl hat, zu unrecht Strafe bezahlen zu müssen, kann er doch deswegen vor Gericht gegen die Bußgeldstelle ziehen. Was spricht in einem Rechtsstaat dagegen auch mal den Staat zu verklagen?

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Dann kommt auch nix mehr. Und selbst wenn, ist es verjährt. Glück gehabt 👍

CanisWuff  17.10.2020, 09:58

Weißt du zufällig nach wie viel Zeit sowas verjährt? Bei mir war so ein fragliches Ereignis am 1. Juni diesen Jahres....

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R8Driver  17.10.2020, 10:08
@Rosswurscht

Nach § 26 Abs. des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verjährt eine Ordnungswidrigkeit wie folgt: Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Okay, ich entschuldige mich. Falschmeldung!

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Da kommt nichts mehr, ist normaler Weise nach 3 Monaten "verjährt"

Freu.....!, war bei mir auch schon mal der Fall. Vielleicht hat jemand nachts das Blitz-Dings gefällt....