Gebet 2 mal beten?

1 Antwort

Wer zweifelt, ob er das Pflichtgebet verrichtet hat oder nicht?

Frage:

Was ist das Urteil für jemanden, der zweifelt, ob er ein Pflichtgebet verrichtet hat (wenn du zweifelst, dass du ein Pflichtgebet verrichtet hast, dann zweifelst du, dass du es nicht verrichtet hast)?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs und auf seinen Anhängern und Gefährten, was nun:

Wenn jemand zweifelt, ob er ein Pflichtgebet verrichtet hat oder nicht, dann soll er den Zweifel aufheben und ein bestätigtes Gebet verrichten, da das Gebet mit Gewissheit in der Pflicht (Dhimmah) verbleibt und die Pflicht davon nur mit Gewissheit befreit wird. Wenn jemand bei der Anzahl der Rak'ah (Gebetseinheiten) zweifelt, baut er auf die geringere Anzahl und vollendet das, woran er zweifelt. Wie verhält es sich dann mit jemandem, der zweifelt, ob er das ganze Gebet verrichtet hat oder nicht? Das Grundprinzip ist, dass das Gebet nicht verrichtet wurde. In "Asna al-Matalib" im schafiitischen Fiqh (Rechtswissenschaft) heißt es: Wenn jemand in der Absicht oder der Takbirat al-Ihram (Eröffnungsgebet) zweifelt, muss er das Gebet wiederholen, ebenso wenn er zweifelt, ob er die Absicht für das Pflichtgebet oder das freiwillige Gebet hatte, so wie wenn er zweifelt, ob er gebetet hat oder nicht, dies wird von al-Baghawi in seinen Fatwas erwähnt. Das Ende. Wenn jedoch die Person unter Waswasah (Einflüsterung des Teufels) leidet, soll sie davon ablassen und dem nicht nachgeben. Wenn er dann der Überzeugung ist, dass er gebetet hat und der Zweifel danach aufkommt, wiederholt er das Gebet nicht.

Und Allah weiß es am besten. [1]

[1] من شك هل أدى الصلاة المفروضة أم لا؟

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Noob123214 
Fragesteller
 20.05.2024, 21:54

Danke Akhi für die schnelle antwort!☝🏾❤️

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