Garantie auf gebrauchtes Getriebe?
Hallo, bei meinem Peugeot 206 (Baujahr 2001, 160.000 km) ist jetzt leider das Getriebe kaputt gegangen. Daraufhin habe ich bei meinem Peugeot-Autohaus angerufen und sie meinten, dass sie ein gebrauchtes Citroen-Getriebe (68.000 km) hätten, bei dem sie Ringe und Dichtungen erneuert hätten und was einwandtfrei funktionieren würde, da es aus einem Citroen stammt, der einen Heckschaden hatte. Dieses wollen sie mir für 700 € einbauen, mir allerdings aber keine Garantie geben. Wenn es nach 2 Monaten auch den Geist aufgeben würde, sei es mein Problem. Jetzt stellt sich mir die Frage: Wenn es angeblich unbeschädigt ist und einwadtfrei funktioniert und überholt wurde und die Peugeot-Mechaniker es selbst einbauen, warum können sie mir dann keine Garantie geben? Und: Müssen sie als gewerbliche Händler nicht sowieso 1 Jahr Garantie darauf geben? Weil wenn man sich bei E-Bay von einem Händler ein gebrauchtes Getriebe bestellt, bekommt man ja sogar dort 1 Jahr Garantie.... Aber da ich mir den Getriebewechsel nicht selbst zutraue, wollte ich es von den Profis machen lassen, aber es stört mich eben, dass sie mir nicht mal 3 Monate Garantie geben wollen. Ich bin ratlos und brauche eure Hilfe!! Danke schon mal :-)
8 Antworten
Wenn es nach 2 Monaten auch den Geist aufgeben würde, sei es mein Problem.
Das Autohaus irrt.
Auch bei Gebrauchtwaren hat es eine gesetzliche Sachmängelhaftung vom 24 Monaten, die sie allerdings auf 1 Jahr beschränken darf, zu gewähren.
Bei Schäden haben sie Nacherfüllung, also Reparatur oder Umtasch, zu leisten es sein denn, sie können nachweisen, daß der Schaden durch deine unsachgemäße Nutzung enstand (vom 4. in "R" wie Rallygang geschaltet :-O)
Nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Demnach mußt du den bereits bei Einbau vermutet vorhanden Sachmangel beweisen.
Fazit: Bei einem 11 Jahren alten Wagen würde ich den Einbau des zeitwertgerechten AT-Getriebens durchaus ins Auge fassen, auch wenn du nur 6-12 Monate auf dessen Funktionstüchtigkeit vertrauen kannst.
G imager761
Wenn er dir doch klipp und klar sagt, dass dich du bei dem Teil nicht auf eine mehrmonatige Funktionstuechtigkeit verlassen kannst, dann kann es auch kein Sachmangel im Sinne der Gewaehrleistung sein, wenn das Ding wirklich schon nach beispielsweise 2 Monaten kaputt geht.
Verkaufen. Neues kaufen, händler muss ab 1000euro eine garantie von mindestens einem halben jahre geben.
Hier hast du mal was konkretes:
<a href="http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/geschichte/zeitgeschehen/index,page" target="_blank">http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/geschichte/zeitgeschehen/index,page</a>=1307560.html
Garantie muss dir keiner geben, aber Gewährleistung schon. Und da hast du recht, 1 Jahr Gewährleistung ist Pflicht. Es gibt so einige Händler, die meinen, sie könnten Kunden über den Tisch ziehen. Lass dich nicht veräppeln!!!
ein seriöser Händler würde Dir für ein gebrachtes und werksüberholtes Getriebe eine Garantie von 1 Jahr einräumen. Versuche also bei einem anderen Händler ein besseres Angebot zu bekommen! Wenn alle Stricke reißsen, dann versuche ein gebrauchtes Getriebe bei einem Schrotthändler zu ergattern-da hast zwar auch keine Garantie, kostet aber auch wesentlich weniger und minimiert so das Risiko - brauchste dann nur noch einen Hobbybastler der das Ding dann einbaut - das sollte wohl kein Problem sein da viele Profis nebenbei werkeln
Das ist keine Garantie. Das nennt man Gewährleistung!
Garantie ist immer eine freiwillige Dienstleistung.
Danke! :-)
Aber wo im Gesetz steht das? Also wie kann ich ihm das zeigen, wenn er wieder sagt, dass es nicht geht?