Gebrauchtwagen Garantie.Kann ich die weiter geben`?
Hallo zusammen,. ich habe im April ein Auto gekauft auf das der Händler 12 Monate Garantie gibt auf Motor,Differentzial und Getriebe. Nun will ich das Auto verkaufen und der Wagen hat noch eine Restgarantie von 8 Monaten. Jetzt meine Frage. Die Garantie ist doch auch wirksam wenn ich das Fahrzeug weiter verkaufe oder??
Danke für jede Antwort
3 Antworten
Das steht genau erklärt in den Garantiebedingungen. Es gibt nämlich beide Ausführungen, also übertragbar bzw. nicht übertragbar.
Es ist ein Standardkaufvertrag.Dort sind keine Garantiebedingungen eingetragen
Die Garantie bezieht sich auf den Wagen, bzw. Ersatzteile, die verbaut wurden, nicht auf den Besitzer. Wenn der Wagen weiterverkauft wird, übernimmt der Käufer die Restgarantie.
Es geht meiner Meinung nach nicht um den Fahrer sondern um den Motor für das der Händler die Garantie übernimmt. Wenn deine Freundin/Frau/Tochter nun den Wagen fährt weil sie mitversichert ist und es passiert es etwas mit dem Wagen (Motor oder Getriebe etc.) Würdest du dann nicht auch zum Händler gehen?? Die Garantie erlischt erst dann frühzeitig wenn jemand anderes als der Händler an den besagten Dingen rumschraubt oder ähnliches.