Füße auf dem Sitz? Schuldig
Also ich bin heut wie immer mit der Bahn gefahren und hab die Füße auf einen Sitz getan minuten später kam ein Schaffner vorbei ermahnte mich woraufhin ich mich höflich entschuldigte und meine füße vom Sitz nahm.Als er weg war hab ich die Füße UNTER den Sitz auf die Halterung getan danach kam er noch einmal vorbei sagte aber nichts,weil(wie ich glaubt ) ich ja jetzt nichts falsch machte.Am nächsten Bahnhof verließ er nach dem Halt dann kurz die Bahn und kam dann mit zwei Herren von DB-Sicherheitsdienst wieder herein .Ich dachte mir natürlich nichts dabei und ließ meine Füße wo sie waren.Kurz vor meinem Zielbahnhof kam einer der beiden dann zu mir und fragte mich was mein Ziel wäre woraufhin ich meine Zielbahnhof( den nächsten ) antwortete. Er meinte dann dass sie mich noch raus begleiten würden.Draußen angekommen kontrolllierten sie dann meinen Fahrausweis und meinen Ausweis und stelten die Personalien fest und meinten dass vielleicht Post kommen könnte da ich ja nach "Zweifachem Ermahnen" meine Füße nicht vom Sitzgenommen hätte.Mein Kumpel war die ganze Zeit anwesend Lange rede kurzer Sinn: Was soll ich machen wenn ich Post bekommen von der Bahn?
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Nach dem ich Deine Erklärung gelesen habe,
wo Du die Schuhe beim 2. mal hattest,
bin ich der Meinung,
Du hast es darauf angelegt.
Und ausserdem glaub ich das alles nicht so ganz!
... Hö? Hat er dich nun wirklich zweimal ermahnt oder nur einmal? An und für sich ist seine Reaktion übertrieben, wenn du dich doch entschuldigt hast und die Füße dann unten waren.
Bzw. das Sicherheitspersonal.
Lege Widerspruch ein, wenn etwas per Post kommt..
Wollten dir bestimmt nur Angst machen..
Erst mal lesen, was die von Dir wollen. Danach kannst Du Dich dann immer noch entscheiden, ob Du überhaupt was unternehmen solltest, was ich Dir eigentlich anraten würde, denn selbst wenn da nur eine Erhmahnung kommen sollte, hast du für die Zukunft schlechte Karten. Wenn dem so ist, wie Du schreibst und Dein Kumpel das bezeugen kann, solltest Du das bei der Bahn unbedingt Klarstellen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den entsprechenden Schaffner einreichen, Datum, Uhrzeit und Fahrstrecks angeben, Anhand dieser Angaben ist der Schaffner ausfindig zu machen. Auf diese Dienstaufsichtsbeschwerde muss die Bahn in einer angemessenen Frist reagieren und antworten.
füße auf dem sitz is nich ok, aber auf dieser halterung...why not???
wenn du mir nicht glaubst warum postest du dann ich mein wenn es eine lügengeschichte ist müsste so ein post von deiner seite aus völlig sinnfrei sein oder ?