Für 220€ etwas kaufen?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

Ja 80%
Nein 20%

5 Antworten

Ja

Es gibt zumindest kein Gesetz, das dagegen spricht.

Der Kaufvertrag wäre in so einem Fall allerdings „schwebend unwirksam“, sodass deine Eltern den Kauf jederzeit rückabwickeln könnten. Deshalb werden einige Händler da wohl eher abgeneigt sein.

Ja

wenn Deine Eltern dem Kauf vorab zugestimmt haben, oder beim Kauf dabei sind.

Das fällt wahrscheinlich außerhalb des Taschengeldparagraphen. Allerdings ist der sehr schwammig formuliert und die meisten Geschäfte interessiert das herzlich wenig.

In dem Sinne - Vielleicht? Wenn Deine Eltern dabei sind geht das natürlich.


PuffPundit  27.01.2024, 20:32
Das fällt wahrscheinlich außerhalb des Taschengeldparagraphen. 

Der „Taschengeldparagraph“ legt lediglich fest, dass Verträge, die von Minderjährigen geschlossen werden, schwebend unwirksam sind. Er sagt aber nichts darüber aus, bis zu welchem Betrag sich Minderjährige Sachen kaufen dürfen. Da gibt es keine Grenze.

0

Solange du nicht volljährig bist, sind (Kauf) Verträge mit dir schwebend unwirksam.

Das bedeutet, dass deine Eltern deine Käufe JEDERZEIT rückgängig machen können.

Da viele Händler darauf aus nachvollziehbaren Gründen keinen Bock haben, können und dürfen sie dir Käufe verweigern.

Insofern ... ausprobieren, oder deinen Eltern deine Kohle in die Hand drücken, und für dich kaufen lassen.

Nein

nur in Begleitung eines Erwachsenen