Es geht darum, dass ein 13-Jähriger 90 euro von den Eltern bekommt, damit er sich neue Turnschuhe kaufen kann. Er kauft die Schuhe für 70 euro und mit der restlichen 20 euro kauft er sich ein gebrauchtes Computerspiel. Die Eltern sind mit dem Spiel nicht einverstanden und möchten, dass er es zurückbringt.
Die Frage ist erstens ob in diesem Fall Kaufverträge zustande gekommen sind.
Ich meine einmal, dass seine Willenerklärung unwirksam ist, weil die Eltern die Genehmigung verweigern. Jedoch verzweifle ich beim Taschengeldparagraph. Es sagt aus, dass die Willenserklärung als wirksam gilt, wenn die Eltern das Geld zur freier Verfügung oder zu bestimmten Zwecken überlassen.
Könnt ihr mich aufklären?
Nun, es ist ja ihr Geld. Vielleicht ist sie ja so erzogen worden, mit ihren eigenen Sachen zu verfahren, wie sie will. Ich fände das nicht schlecht.