Führerschein Umtauschfristen?
Hi,
Die alten Führerscheine müssen ja umgetauscht werden. Ich raffe das mit den Umtauschfristen nicht so richtig. Hat da jemand Ahnung davon?
Es ist immer von dem Ausstellungsjahr die Rede. Ist damit das Jahr gemeint, wo man den Führerschein gemacht hat, oder das Jahr, wann man den "aktuellen" Führerschein bekommen hat? Hintergrund: Ich habe 1988 den Autoführerschein gemacht, aber 2010 den Motorradführerschein, wo ich natürlich auch einen neuen Scheckkarten-Führerschein erhalten habe. Welches Jahr gilt denn nun für die Umtauschfrist?
3 Antworten
Hallo,
soweit ich weiß geht es nach Geburtsdatum.
Sonst nach dem Ausstellungsdatum des aktuellen Dokumentes.
Ist aber nichts dabei.
Außer ein paar aktuellen Fotos.
Die Bestätigung der damaligen Behörde hatten die bereits.
Hansi
Es geht immer um das aktuelle Führerscheindokument.
Hat man noch einen Papierführerschein (die wurden bis 31.12.1998 ausgestellt), geht es nach Geburtsjahr.
Hat man schon eine Kartenführerschein, geht es nach dem Ausstellungsjahr der Karte.
Ist man vor 1953 geboren, ist das Führerscheinmodell egal und Tauschtermin ist einheitlich der 19. Januar 2033 (weil man davon ausgeht, die die Mehrzahl der davon betroffenen Personen 2033 sowieso nicht mehr fährt und ihnen daher den Umtausch ersparen will - nach EU-Vorgabe ist der 19.01.2033 der letztmögliche Termin).
Da Dein aktueller Führerschein ein Karten-FS aus 2010 ist, ist der Umtauschtermin der 19.01.2031 - hast also noch Zeit :)
Das Jahr, als du deine letzte Prüfung erfolgreich absolviert hast. In deinem Fall 2010. So wie es auch auf dem Schein steht.