Führerschein Probezeit?

4 Antworten

Nein, siehe §32 FeV:

Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen.

Nein soweit ich weiß geht das nicht

Vergiss es,

der AM hat keinen Einfluss auf die Probezeit. Ab A1 oder B läuft diese erst an; nicht vorher.

netter Gedanke

Es gibt also keine Möglichkeit, die Probezeit von zwei Jahren zu verkürzen – eine Verlängerung der Probezeit ist jedoch möglich.

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