Führerschein alte Klasse 3 Thema Besitzstand?

2 Antworten

Von Experte Highlands bestätigt

In dem Fall hat sich nichts geändert und wird sich auch mit großer Wahrscheinlichkeit nichts ändern.

Du giltst bereits als grundqualifiziert und musst nur alle 5 Jahre die Weiterbildung vorlegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

C ist doch nicht im 3er enthalten.

Da machst du normalerweise die Ausbildung komplett.

mi23koel 
Fragesteller
 14.04.2023, 13:20

Nein C nicht deswegen will ich den ja machen ... aber CE C1E sind darin vorhanden und die frage ist jetzt ob die Module da reichen oder eine komplette ausbildung

Laut Internet heißt es

Fahrerlaubnis Klasse 3Müssen Fahrerlaubnisinhaber der alten Klasse 3 an einer Weiterbildung teilnehmen?

Ja, auch wenn die Fahrerlaubnis nach altem Recht erworben worden ist, sind diese Fahrer von der Neuregelung betroffen. Sie müssen als gewerblich tätiger Kraftfahrer bei Fahrten mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse in Zukunft regelmäßig eine Weiterbildung in Form von 35 Stunden Unterricht ohne Prüfung absolvieren.

Von der Pflicht zur Grundqualifikation sind diese Fahrer jedoch befreit, da sie die Fahrerlaubnis vor dem Stichtag 10. September 2009 erworben haben.

(Weiterbildung: siehe §1 "Anwendungsbereich" BKrFQG); Grundqualifikation: siehe §3 "Besitzstand" BKrFQG)

Die Frage ist ob das auch gilt Wenn ich jetzt die Klasse C nachhole !?

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dvdfan  14.04.2023, 13:23
@mi23koel

Achso.

Ich schau mal bei meinem Kumpel, was der sagt. Der ist Fernfahrer mit Leib und Seele.

Vielleicht gibts zwischenzeitlich noch paar andere Antworten.

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mi23koel 
Fragesteller
 14.04.2023, 13:27
@dvdfan

währe echt nett

werd aus dem mist nicht schlau

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Knochi1972  14.04.2023, 16:09
@mi23koel

Es ist so, wie es da steht: keine Grundqualifikation, sondern nur die Weiterbildung. Das ändert sich auch nicht bei einer Erweiterung auf weitere C-Klassen.

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