Führerschein?

2 Antworten

Nach § 11 Abs. 3 FeV ist das gut möglich:

Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
4. bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,
5. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,

Wobei es noch darauf ankommt, ob jeweils eine isolierte Sperre für den Erwerb einer Fahrerlaubnis erteilt wurde. Nach acht Jahren könnten Einträge ansonsten bereits getilgt sein.

Du hast deine Strafe bezahlt. In den Mitteilungen vom Amt stand nichts von MBU, oder. MBU wird eher angeordnet wenn Zweifel am Führen von Fahrzeugen im Strassenverkehr bestehen. Das ist bei deinen Vergehen eher nicht der Fall.


Milll 
Beitragsersteller
 05.12.2024, 13:59

Ne da stand nichts drin nur. Halt Geld Strafe und 1 Monat Fahrverbot auf jegliches Fahrzeug