FSJ und ausziehen?
Hallo Community.
ich fange im September ein FSJ an und wohne in einem kleinen Dorf. Die FSJ Stelle ist 60 km von mir entfernt und da ich keinen Führerschein habe, muss ich den öffentlichen Verkehr benutzen. Das würde 2 1/2 Stunden dauern und ich hätte auch nicht die Möglichkeit pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, da mein Bus vom Dorf zur S-Bahn nur 3 mal am Tag ist. Ich habe überlegt umzuziehen, wahrscheinlich werde ich zwischen 300 und 400 Euro verdienen in der FSJ Stelle und ich habe noch 200 Euro Kindergeld. Nebenher arbeite ich als Corona-Testerin auf 450 Euro Basis, jedoch schwankt die Summe, da ich nur an den Tagen arbeite, wo ich mich als verfügbar eingetragen habe. Also verdiene ich auch manchmal nur 200€. Meine Frage ist jetzt, welche Möglichkeiten habe ich um irgendeine Hilfe zu bekommen? Ich hab mit dem Wohngeldrechner gerechnet, mir würden ungefähr 325€ Wohngeld zustehen. Wie kann ich da genau vorgehen, kann mir bitte jemand helfen?
4 Antworten
Ich hatte damals ein ähnliches Problem.
Frag mal bei der Arge an. Ich hab damals ein Antrag auf Wohngeld gestellt und es bekommen.
Zunöchst mußt Du die Wohnung anmieten, um Wohngeld beantragen zu können.
Das Anmieten der Wohnung inkl. Kaution, Umzug, erste Miete, etc. mußt Du jedoch selbst vorfianzieren.
Ansonsten mußt Du Deine durch den ÖPNV bedingten Einschränkungen (nicht pünktlich kommen können) mit dem Träger des FSJ besprechen oder Dir eine andere "Wirkungsstätte" suchen.
In der Situation stehen dir keine öffentlichen Gelder zu, weil das FSJ ja freiwillig ist und du dort nicht arbeiten müsstest. Wohngeld, Bafög, BAB o.ä. alles ausgeschlossen
Warum Steht mir denn nichts zu wenn ich mein fsj machen muss damit ich den praktischen Teil meiner Fachhochschulreife habe um Studieren zu können
Für das Wohngeld müsstest Du erst einmal schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und dann würdest Du noch ein Mindesteinkommen erreichen müssen.
Bei einem Single wären das derzeit min. 446 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und min.noch deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom und davon müsstest Du dann min. 80 Prozent erreichen, um überhaupt eine Chance auf Wohngeld zu haben.
Wenn Du also angenommen 400 Euro bekommen würdest, dann käme man mit Kindergeld und den angenommenen 200 Euro Nebeneinkommen auf über 800 Euro.
Kannst dir dann ja anhand der Angaben ausrechnen ob das dann für das Mindesteinkommen reichen würde.
Darum hättest Du dich schon früher kümmern müssen, dann hättest Du auch erst einmal einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter stellen können, aber das dauert auch seine Zeit und geht nicht von heute auf morgen.