Könnte ich ALG2 beantragen?
Guten Tag,
ich wollte einmal fragen ob sich jemand hier mit dem Thema besser als ich auskennt.
Ich bin 17 Jahre alt und wollte nach meinem Schulabschluss nächstes Jahr ein Fsj in einer Kita machen, jedoch gibt es in meinem Umkreis keine Stelle die solches anbietet. Deshalb würde ich es gerne in einer anderen größeren Stadt versuchen, jedoch müsste ich dafür Umziehen, da der Nahverkehr in meiner "Stadt" einfach unmöglich ist. Durch das Fsj würde ich um die 400 Euro verdienen jedoch würde dies nicht meine Wohnkosten etc. abdecken und ich möchte meine Mutter nicht belasten. Wäre es demnach in meiner Situation möglich ALG2 zu beantragen? Und falls ja, könnte mir einer sagen wieviel dies ungefähr wäre?
4 Antworten
Wenn deine Eltern damit einverstanden sind, dann wären sie dir zunächst einmal bis min. Vollendung des 18 Lebensjahres zum Unterhalt verpflichtet, Leistungsfähigkeit vorausgesetzt.
Ich nehme an das dir dann Unterhalt wie einem Azubi oder Student von derzeit 860 Euro zustehen würde, wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnst.
Dein Kindergeld würde dann voll und deine FSJ - Taschengeld im Regelfall bis auf 100 Euro pauschalen Freibetrag angerechnet.
Hättest dann um die 519 Euro anrechenbares Einkommen und die Eltern müssten dann ggf.den Rest zuzahlen.
Kannst aber auch einen ALG - 2 oder besser Hartz - lV Antrag beim Jobcenter stellen und nachweisen das Du aus wichtigem Grund ausziehen musst.
Dann würdest Du aber bei Bewilligung auch nur eine kleine finanzielle Unterstützung für den Umzug bekommen, wenn sich nach dem Umzug der Zuständigkeitsbereich des Jobcenters ändern würde.
Müsstet dann den Antrag beim zuständigen Jobcenter nochmal stellen und die würden dann auch eine evtl. Unterhaltspflicht der Eltern prüfen.
Was würde denn da z.B.ein WG - Zimmer kosten ?
Je nach Höhe der Warmmiete und deinem Einkommen könnte man dann ggf.einen evtl.vorrangigen Anspruch auf Wohngeld prüfen, aber dafür müsstest Du dann schon einen Mietvertrag haben, auf die Wohnung gemeldet sein und diese selber bewohnen.
Nein. Bis zum 25. Lebensjahr sind deine Eltern zuständig.
Als volljährige Person kannst Du jederzeit einen Antrag auf ALG 2 stellen.
Bewilligungsaussichten lassen sich in diesem Fall schwer abschätzen.
Deine Mutter/Eltern sind dir zu Unterhalt verpflichtet, so lange du in Ausbildung bist.
Nur wenn sie zu wenig Einkommen hätten, käme ggf. Schülerbafög oder BAB in Frage
Bei einem freiwilligen Dienst besteht weder Anspruch auf BAB - noch auf Bafög.