Fristlose Kündigung während Krankmeldung nach Arbeitsunfall?

3 Antworten

Die fristlose Kündigung dürfte nicht zulässig gewesen sein.

Wenn es ein Arbeitsunfall war, dann ist nicht die Krankenkasse mit Krankengeld zuständig, sondern die BG mit Verletztengeld. Das wird zwar auch über die Krankenkasse ausgezahlt, aber kommt von der BG. Und die zahlt eigentlich auch, wenn es vom Arbeitgeber keine Lohnfortzahlungspflicht gibt, der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nicht zahlt, oder wenn man nach einer Kündigung noch aufgrund eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig ist.

Dazu müssen die aber erst einmal wissen, dass der Arbeitgeber innerhalb der 8 Wochen Lohnfortzahlungspflicht nicht mehr zahlt oder zahlen muss.

Also wende Dich wegen dem Verletztengeld umgehend an die BG.

Wenn du die Kuendigung am 23.9. erhalten hast, hast du fuer die Einreichung einer Kuendigungsschutzklage nur noch wenige Tage Zeit. Hat dein Rechtsanwalt da schon etwas in die Wege geleitet? Geht die Klage naemlich zu spaet ein, ist in aller Regel nichts mehr zu machen.

Mein Rechtsanwalt hat diese Sache übernehmen und meint es ist ungerecht.
Ist es wirklich so? Dürfen die mich wirklich nicht kündigen? 

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Nun ja, Kündigungen sind grundsätzlich nicht verboten.

  • fristlos, dafür ist kein Grund erkennbar
  • fristgerecht wäre möglich