Friseur muss die Kosten zurückgeben?
Hallo ich bin Friseurin und eine Kundin hat mir geschrieben,
dass "Haare wurden zu kurz geschnitten,unzufrieden. daher das Geld zurückbekommen möchte."
..muss ich einfach zurückzahlen?
allerdings habe ich nicht so Fehler gemacht.(Z:B Links und Rechts ungleichmäßig,Falsch Farbe usw.)
Nach meiner Meinung ,Auftrag(=Schnitt ) wurde durchgeführt,brauhe ich nicht zurückzahlen..
Bitte helfen!
mit rechtlichen Gründlage wäre sehr hilfreich.
Danke!
5 Antworten
Das wird für die Anspruchstellerin sehr schwierig, denn sie muss nachweisen, dass ihr ein Schaden entstanden ist.
Die Aussage, dass die "Haare zu kurz geschnitten wurden", ist viel zu pauschal, denn bei einem Haarschnitt werden nun einmal Haare gekürzt.
Grundlage der Haftung ist nach wie vor der §823 BGB.
...und das war´s? Wo bleibt deine Antwort? Ich lerne gerne dazu!
Da wir hier im vertraglichen Schuldrecht sind, geht‘s erstmal nur über das in den §§ 634 ff. geregeltem Werkmängelrecht. Das heißt: Nix mit § 823.
Wenn dann hätte die Kundin gleich nach den Haarschnitt i m Laden reklamieren müssen.
Es war ihr zuzumuten, sich im Laden vom ordnungsgemäßen Ergebnis des erteilten und vollbrachten Auftrages zu überzeugen. Mit dem Verlassen des Salons hat sie ihre möglichen Ansprüche verwirkt.
Wahrscheinlich kommt diese "Kundin" ohnehin nicht mehr zu dir. Zurück zahlen würde ich nichts.
Danke.und Sie hat mich "bedroht",
Entweder Schlechte Feedback abgeben oder Geld zurückbekommen...
Es auch rechtliche Aspekte kann ich etwas verklagen..
wie meinen Sie?
die Kundin hat das Geschäft bereits verlassen; da war es noch okay? im Nachhinein würde ich da nicht mehr reagieren bzw. ihr mitteilen, dass eine Reklamation nicht mehr möglich ist. ergo gibt es auch kein Geld zurück.
Ich würde nichts zurückzahlen.
Hier sind wir in erster Linie im vertraglichen Schuldrecht...