Freundin wird wegen Bilder erpresst - Was tun?

18 Antworten

Deine Freundin sollte mit dir als Unterstützung am besten zu ihm gehen und ihn zwingen das Bild zu löschen o. ihr geht zu ihren Eltern und spricht mit ihnen!!! Wenn es einer aus eurer Schule ist dann geht zu Sozialarbeitern an eurer Schule!!

Viel Glück :) FLOWER

Erpressung und Nötigung sind Straftaten und Jugendliche ab 14 sind auch schon vor den Augen des Gesetztes Straffähig. D.h man kann Teenager für ihre Taten, dank dem Jugendgesetzt, zur Verantwortung ziehen bei kriminellen Handlungen.

Etwas gegen den Will einer Person zu unternehmen oder jemanden dazu verführen oder bringen etwas gegen ihren Willen zu tun, ist in jedem Fall eine Straftat die von der Polizei bzw dem Staatsanwalt bearbeitet werden kann.

Daher ist das vernünftigeste hier lare Linien zu ziehen. Wenn er keine Ruhe gibt, muss er die Konsequenzen fühlen. Würd ich so klar ansagen, vlt auch mal in die Offensive gehen und dem Jugen bildlich vor Augen halten wie peinlich es für ihn sien könnte, wenn diene Freundin wirklich zur Polizei geht (ggf mit ihren Eltern), die Sache zur Anzeige bringt und die Polizei sich widerum bei seinen Eltern meldet und ermittelt? Da kann man auch mal ausschmücken, wie peinlich das werden könnte, wenn er alle Fragen die die Polizei hat wahrheitsgemäß beantworten muss - und das vor den Augend er Eltern, falls er noch keine 18 ist.

Wenn der Herr nicht skrupelos ist sollte er da ins Grübeln kommen.

Naja, ein Bild im Bikini ist ja nicht ganz so wild.

Sie sollte ihm auf keinen Fall weitere Bilder schicken und ihm klar sagen, dass sie ihn anzeigt, wenn er das machen sollte.

soffel666 
Fragesteller
 10.01.2014, 17:42

Naja schon wenn man arabische eltern hat

0

Nn sagt er wenn er ihr nicht mehr schickt stellt er die auf instagram.

Und? Im Internet gibt es Millionen von Nacktbildern. Wen interessiert denn da ein Bild im Bikini? =:-o

Was soll sie tun?

Erste Regel beim Verhalten gegenüber Stalkern: Ignorieren!
Zweite Regel beim Verhalten gegenüber Stalkern: Ignorieren!
Dritte Regel beim Verhalten gegenüber Stalkern: Ignorieren!

Nicht nachgeben, nicht antworten, auch nicht der Ruhe zu liebe antworten, nicht schreiben, dass er sich verziehen soll, nichts, nichts, GAR NICHTS antworten.

Wie kann man ihr da helfen?

Wie nimmt er Kontakt auf? Vielleicht gibt es technische Möglichkeiten, dass sie erst gar nicht mitkriegt, dass der Typ sich wieder gemeldet hat (Mailfilter, Blacklist, ...)?

Ansonsten: Fotos ohne Erlaubnis zu veröffentlichen ist eine Straftat (Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und gegen das Urheberrecht). Wenn der (wirkliche) Name des Typen bekannt ist ...

Ansonsten kann die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft mittels Gerichtsbeschluß die Herausgabe der IP-Adresse verlangen (hier: von Instagram). Ggf. führt das zur Person.

"Erpressung" ist es wohl nicht unbedingt, denn ein Bikinibild zu veröffentlichen ist IMHO keine "Drohung mit einem empfindlichen Übel". Das ist zu harmlos.

Aber da mag ich mich irren ...

DuWillstMichNet  11.01.2014, 00:25

Würdest du es mögen wenn man nacktbilder von dir ins Netz stellt und sie jeder sehen kann ??

0
Libertinaer  14.01.2014, 17:00
@DuWillstMichNet

Würdest du es mögen wenn man nacktbilder von dir ins Netz stellt und sie jeder sehen kann ??

Wie schockierend!

Mich kann ohnehin jeder am Strand oder in der Sauna nackt sehen. Und hier geht es ja noch nicht mal um Nacktbilder ...

Aber wenn man, z.B. aus religiösen Gründen, ein etwas, nun ja, ... Verhältnis zur Nacktheit (oder schon Bikinis) hat, dann ist in erster Linie das das Problem, was erst die eigentlichen Probleme der Freundin überhaupt erst möglich macht.

Und nein: Dass ich jedes von Fremden ohne Erlaubnis ins Netz gestellte Foto nicht okay finde, habe ich, mit Verweis auf entsprechende Gesetze bzw. Rechte (der Abgebildeten) IMHO deutlich geschrieben.

0
Mindermeinung  11.01.2014, 09:55

Erpressung ist nicht vorliegend - allerdings aus einem anderen Grund: dem Vermögen der Freundin des Fraganten sollte kein Nachteil zugefügt werden, der Tatverdächtige hat keine Bereicherungsabsicht. ;-)

Versuchte Nötigung kommt allerdings durchaus in Betracht. Und ja, das mit der Veröffentlichung des Bikinibilds kann man als Drohung mit einem empfindlichen Übel einordnen. Der Begriff des "empfindlichen Übels" ist ziemlich weit:

Unter einem Übel ist jede – über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehende – Einbuße an Werten oder die Zufügung von Nachteilen zu verstehen. Empfindlich ist das Übel, wenn der drohende Verlust oder der zu befürchtende Nachteil dazu geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem mit der Drohung erstrebten Verhalten zu bestimmen. (Schönke/Schröder: Kommentar zum StGB, 28. Aufl., § 240 Rn. 9 f.) Wobei der Maßstab des besonnenen Menschen zwar objektiv ist (es geht also um einen durchschnittlichen Menschen), jedoch auch persönliche Eigenschaften und Verhältnisse wie z.B. das Alter berücksichtigt werden - denn es geht nur darum, ungewöhnliche Reaktionen eines überängstlichen Tatopfers auszusortieren.

Auch die zweite Schranke, nämlich die Prüfung der Zweck-Mittel-Relation (§ 240 Abs. 2 StGB) wird hier nicht zu Gunsten des Tatverdächtigen greifen.

...Nur falls es Dich interessiert ;-)

0
Libertinaer  14.01.2014, 17:02
@Mindermeinung

Empfindlich ist das Übel, wenn der drohende Verlust oder der zu befürchtende Nachteil dazu geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem mit der Drohung erstrebten Verhalten zu bestimmen.

Ja, da hatte ich noch nicht in den Kommentaren von den streng religiösen Eltern gelesen! Das wäre auch in meinen Augen ein "empfindliches Übel".

...Nur falls es Dich interessiert ;-)

Wissen ist immer interessant! ;-)

Danke für den Kommentar!

0

Lol, sie schickt ihm Bilder weil er sie genervt hat??? Schon nen bisschen dumm, so hat er nur gelernt dass er wenn er Leuten auf den Sack geht das bekommt was er will.

Einfach zur Polizei gehen und Anzeigen ;)