Die Story ist etwas wirr geschrieben. Warum war denn der Mann angeblich bei der Polizei? Weil ihr Euch für eine nicht existente Frau ausgegeben habt? Weil ihr ihm ein Bild von einem behaarten Bein zugeschickt habt?

Ich sehe bisher keine Anhaltspunkte für etwas, für das sich die Polizei interessieren würde... :-)

Vielleicht hat er einfach gemerkt, dass ihr ihn ein bisschen veräppelt und er veräppelt nun zurück? ;-)

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Bei Graffiti erwischt! Bei polizei zugeben? Bitte lesen!?

Hey leute ich 15 hab letztens an eine garage mit alten dosen die gefunden habe ein graffiti gesprüht (und ja in den alten verosteten ist noch etwas drin) ich hab die dosen dann auf das garagen dach geschmissen. (Ich habe das bild alerdings nicht mit meinen künsternamen unterschrieben. Also ich ca. 1woche danach mit einen freund das graffiti ansghauen wollte und noch etwas verbessern wollten mit den dosen die auf den dach lagen kammen so typen denen das grundstück gehört. Wir haben gesagt das die dosen schon hier standen und wir nix damit zu tun hatten. Dann wollten sie die einsammeln. Doch bevor die das gemacht haben hab ich die gepackt und bin abgehauen. Die haben mich geschnappt und die polizei gerufen. Die haben dann die alten dosen beschlagnamt (nicht alle ein paar lagen noch auf denn dach) ich hatte keine farbe an den figern. Allerdings hatte ich nagelneue caps mit da ich die dosen auch ohne caps gefunden habe. Jedenfalls soll ich bei der polizei erscheinen und die wollen mich wahrscheinlich verhören. Da ich denen gesagt habe das dass ein freund war(naja denn die dosen hatten ja schon mehrere leute in der hand-->fingerabdrücke) Es geht allerdings nicht nur um die garage denn ich habe auch noch ein paar andere wände voll getaggt und diverse fahrzeuge mit meinen taggs verziert. Wie gesagt das bild habe ich nicht mit meinen tagg unterschrieben doch die kammen darauf das die fahrzeuge in der nähe standen.

Jetzt meine frage: Was soll ich jetzt machen einfach alles zugeben oder lieber abstreiten. Denn kann mir keine strafe leisten vorallem da das alles gebäude waren die haupstächlich alt(einsturzgefärdend) sind. Die wollen ja bestimm wissen wer der freund ist. Allerdings kann ich da ja nix sagen da es den ja nicht gibt.

Also was soll ich jetzt genau sagen damit ich mich nicht noch mehr belaste?

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Weder als Beschuldigter noch als Zeuge musst Du gegenüber der Polizei irgendwas zur Sache aussagen. Es wäre auch gut gewesen, wenn Du direkt am Anfang absolut gar nichts zur Sache gesagt hättest. Es empfiehlt sich auch, weiterhin nichts zu sagen, da das Risiko hoch ist, dass Du Dich selbst belastest oder Verteidigungsmöglichkeiten vernichtest.

Insbesondere soweit Du als Beschuldigter in Betracht kommst, besteht ggfls. die Möglichkeit, dass weitere Beweismittel im Wege der Hausdurchsuchung und Beschlagnahme erhoben werden.

Deine Eltern sollten dafür sorgen, dass Du einen Strafverteidiger bekommst. Dieser wird Akteneinsicht nehmen und dann sagen können, was die Polizei überhaupt weiß bzw. was derzeitiger Ermittlungsstand ist und welche Verteidigungsstrategie die Beste ist

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Zunächst: Der Straftatbestand der "Verführung" wurde 1994 abgeschafft.
Streich das also am besten aus Deinem Gedächtnis. ;-)

Grundsätzlich ist eine Beziehung an sich nicht strafbar.

In Betracht kommt, da eine zehnjährige eine Rolle spielt, §§ 176, 176a StGB.

Strafbar, siehe §§ 176, 176a StGB, ist z.B. die Vornahme sexueller Handlungen. Sexuelle Handlungen müssen dabei von einiger Erheblichkeit  sein (vgl. § 184h StGB). Die Erheblichkeitsschwelle ist, wenn Kinder (=Personen unter 14 Jahren) "betroffen" sind, aber sehr niedrig - es kann schon ein Zungenkuss ausreichend sein.

§ 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 ordnen (zusammengefasst) an, dass auch bestimmte Einwirkungshandlungen strafbar sind.

Straftaten nach § 176 ff. StGB sind keine Antrags- sondern Offizialdelikte. Wäre es ein Antragsdelikt, wärst Du sowieso nicht strafantragsberechtigt. Das wären die Eltern.

Als Anzeigeerstatter wird Dein Name natürlich Aktenkundig werden. Der Verteidiger Deines Bekannten wird Deinen Namen bei Akteneinsicht zur Kenntnis nehmen können.

Zwar sind auch anonyme ("Namenlose") Strafanzeigen möglich (die werden natürlich auch Inhalt der Strafakte) und denen wird auch nachgegangen. Es soll dann dafür sorgfältiger geprüft werden, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird (§ 8 RiStBV) - gerade dann, wenn die Anzeige eher pauschal gehalten ist. Wenn Du bei einer anonymen Strafanzeige Deine Beobachtungen und den Verdacht detailreich beschreibst, sind allerdings womöglich auch Rückschlüsse auf Deine Person möglich.

Eine Verurteilung kommt nur dann in Betracht, wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund der Ermittlungen den Nachweis führen kann, dass ein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt ist. Dafür werden ggf. umfangreiche Ermittlungen notwendig sein. Deine Strafanzeige alleine reicht dafür nicht aus.

Diese Ermittlungen und ein solches Strafverfahren können auch - das ist zu bedenken und sollte nicht völlig aus dem Blick geraten - für die 10-Jährige sehr belastend sein, wenn sie gegen ihren natürlichen Willen erfolgen. Auch die weiteren familienrechtlichen und strafrechtlichen Folgen für die Eltern können für die 10-Jährige sehr belastend sein. Gerade dann, wenn sie sich subjektiv gar nicht als Opfer einer Straftat fühlt. Unabhängig davon, ob sie das objektiv - also nach Gesetzeslage - ist und ob dann überhaupt eine Straftat vorliegt und nachgewiesen wird.

Jedenfalls: Dein Bekannter bewegt sich auf sehr dünnem Eis. Den Verdacht einer Straftat kann jeder zur Anzeige bringen. Eine Verurteilung nach §§ 176 ff. StGB hätte für ihn weitreichende Folgen. Nicht nur strafrechtlicher, sondern auch sozialer Art. Alleine der sehr langfristige Eintrag im Führungszeugnis wegen "sexuellem Missbrauch von Kindern" oder gar "schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern"  würde sein zukünftiges Leben sicher extrem negativ beeinflussen. Alleine deshalb würde er gut daran tun, diese "Beziehung" augenblicklich zu beenden - am besten bevor etwas sexuelles geschieht.

Hinzuweisen ist auch darauf, dass die Verjährung bei Straftaten nach § 176 ff. StGB bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers ruht und erst dann zu laufen beginnt, § 78b StGB.

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Die Sache ist ein zweischneidiges Schwert:

Solange alles so läuft, dass Du nicht unter Druck gesetzt wirst und etwas machen musst, was Du eigentlich gar nicht willst ("Wenn Du mich nicht küsst oder x machst, dann sorge ich dafür das Du schlechte Noten bekommst oder dann darfst Du nicht früher gehen" etc.) kann es okay sein (wenn man rechtliche Reglungen unbeachtet lässt).

Du bist eben - als 15-Jähriger Schüler - gegenüber dem Lehrer grundsätzlich in einer schwächeren Position. Das ist dann nicht schlimm, wenn das nur theoretisch so ist und der Lehrer die Position nicht ausnutzt um Dich zu etwas zu zwingen, Dich zu bestrafen, zu erniedrigen oder ähnliches und das in Verbindung mit sexuellem zu Dir bringt. Würde das passieren, wäre das in der Tat eine Entwicklung, die nicht gut wäre und bei der Du Dich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wehren darfst.

Soll heißen: Du musst in jeder Situation die Möglichkeit haben selbst frei zu entscheiden, was Du willst und was Du nicht willst und er muss Deine frei getroffene Entscheidung akzeptieren, ohne dass er versucht Deinen Willen zu beugen.

Rechtlich gesehen, riskiert Dein Lehrer seine berufliche Karriere und strafrechtliche Verfolgung, wenn er etwas mit Dir hat:

Eine sexuelle Handlung wäre für Deinen Lehrer in jedem Fall strafbar solange Du unter 16 bist. Wenn Du 16 und 17 bist nur dann, wenn er dabei seine Stellung als Lehrer ausnutzt, § 174 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html)

Dienstrechtliche Maßnahmen zu seinen ungunsten können auch dann erfolgen, wenn er ihr etwas miteinander habt, aber keine Straftat vorliegt - vorausgesetzt andere erfahren davon. Er geht also ein hohes persönliches Risiko ein.

Die Sache muss also wirklich unter Euch bleiben (bzw. darf eben nicht in die falschen Hände geraten). Vorausgesetzt Du willst das auch so. Auch ein solches Geheimnis kann - für beide - belastend sein. Zumal es sehr schwierig sein kann, die Zuneigung die man für wen anders empfindet, so geheim zu halten, dass andere nichts davon merken. Man sieht eben, wenn zwei Leute verliebte Blicke austauschen oder ähnliches.

Manchmal entstehen dann eben auch Probleme von Dritter Seite: Mitschüler unterstellen Dir dann vielleicht, Der Lehrer würde Dich irgendwie bevorzugen - auch wenn sie nur ahnen, dass da was läuft, es aber nicht sicher wissen.

Für Dich kann es emotional auch dann schlimm werden, wenn Du zwar weiter was von ihm willst, er aber nicht mehr von Dir. Oder wenn er was von Dir weiter will, Du aber nicht mehr von ihm. Ihr seht Euch ja eine gewisse Zeit lang trotzdem noch aus schulischen Gründen. In beiden Fällen weiß niemand von Euch, wie der andere dann reagieren wird. Das wissen vielleicht beide selbst nicht. Es ist dann eben eine (emotional) schwierige Situation, wenn einer noch mehr Interesse hat, als der andere. Manche Menschen werden dann eben richtig fies.

Das sind eben alles Dinge, die Du Dir gut überlegen solltest. Genauso wie die Frage, wie ernst es denn beiden ist. Soll das eine Art Beziehung werden? Oder mehr sowas wie ein Abenteuer? Was erwartest oder erhoffst Du? Wie ist das vermutlich bei Deinem Lehrer?

Und zu der Ausgangsfrage: naja, also ein heterosexueller Lehrer wird eher nicht ausprobieren, ob einer seiner gleichgeschlechtlichen Schüler gut küssen kann. ;-)

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Klar gibt's die: Planetromeo (www.planetromeo.com / beta.planetromeo.com) (auch als App), dbna (www.dbna.de) außerdem gibt's zum Beispiel noch GrindR (App) oder Hornet (App). Im Play Store oder im Apple Store einfach mal schwul eingeben.... ;-)

Planetromeo und GrindR sind wohl so ziemlich die Größten. Wenn Du noch unter 18 bist, ist DBNA eine gute Adresse. Bei GrindR und Planetromeo werden Profile von Minderjährigen gelöscht, falls sie entdeckt werden.

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Wenn die SPD tatsächlich eine Rot-Rot-Grüne Koalition haben wöllte: wer hindert sie denn bereits heute daran?

Rot-Rot-Grün hätte seit der letzten Bundestagswahl eine Mehrheit im deutschen Bundestag (siehe http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestagswahl-2013-wahlergebnis-grafik-bundestag-wahlkreis-a-923496.html). Das wird gerne "vergessen". Vor allem von der SPD.

(Nebenbei: CDU/CSU+Grüne und CDU/CSU+Linke wären rechnerisch ebenfalls bereits seit 2013 möglich)

Es wird schon kein Zufall sein, dass die SPD ihre Stammwählerschaft, die sie mit der Agenda 2010 und anderen "Reformen" erfolgreich vergrault hat, ein Jahr vor der Bundestagswahl plötzlich neu entdeckt und mit Erwägungen zu einer solchen Koalition ködern will. Verbunden mit Versprechungen, eine sozialere Politik zu machen. Natürlich weiß die SPD-Führung: was nach der Wahl passiert, steht auf einem anderen Blatt. Gewählt ist gewählt.

Wäre das alles so ernst gemeint: die SPD könnte und würde aus der Koalition mit der CDU ausbrechen (können).

Mit einem Mißtrauensvotum (Art. 67 GG i.V.m
§ 97 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) könnte die Bundeskanzlerin durch einen Kanzler der SPD (oder der Linken oder der Grünen) ersetzt werden.

Dass das ganz wunderbar funktioniert, hat z.B. die SPD mit Helmut Schmidt am 1. Oktober 1982 selbst erfahren, nachdem die FDP aus der SPD-FDP Koaltion ausbrach und zusammen mit der CDU dann Helmut Kohl zum Kanzler wählte.

Grüne und Linke müssten natürlich mitziehen. Aber hey, wer will denn nicht regieren und die Möglichkeit haben, auch mal was von dem umzusetzen, was man ständig fordert? ;-)

Von den gegebenen Möglichkeiten macht die SPD allerdings keinen Gebrauch. Nicht einmal vorübergehend. Sie versucht es ja nicht mal!

Bei Abstimmungen über Gesetzesentwürfe, die den Forderungen der SPD nach einer "sozialeren Politik" entsprechen und von der Linken oder den Grünen in den Bundestag eingebracht werden, stimmt die SPD "naturlich" dagegen.

Motto: "wir würden ja so gerne, aber leider können wir aufgrund der  Koaltionszwänge nicht!".

Klar: es entspräche nicht dieser unsäglichen Koalitionszwang-Doktrin. Aber ist es denn vernünftig gegen etwas zu stimmen, wovon man doch in der Sache überzeugt ist, nur weil es die "die Opposition" vorgeschlagen hat?

Man könnte auch sagen: das ist Doppelmoral par excellence.

So arbeitet die SPD eben weiter an ihrem Projekt 15.

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Hallo Liebe Leser... Detailierte Frage in den Details, könnt ihr mir helfen?

Bei mir in der Gegend wohnt eine volljährige Person, von der behauptet wird, dass Sie Minderjährige sexuell Belästigt/Nötigt... Da ich zu dem Zeitpunkt nichts davon wusste, ahnte ich nichts als mich diese männliche Person(ich sel bst mit m/16) immer auf dem Weg zum einkaufen getroffen hat und mi´ch angesprochen hat. Irgendwann fragte er mich nach der nummer und weil ich nichts schlimmes gedacht habe gab ich ihm diese. Dann fing aber nach kurzer Zeit alles an, er schrieb mir rund um die Uhr und es wurde immer komischer. Irgendwann fing er mir angebote zu machen( z.b dass er für geld meinen Bauch anfassen darf etc.) als ich dass aber natürlich abgelehnt habe fing er an mir zu drohen(z.b. vor meine haustür onanieren( er weis auch wo ich wohne weil er mich immer nach hause verfolgt hat) oder mir sexuell anstößige bilder zu schicken). Nachdem ich ihm dann mit ner anzeige gedroht habe hat er aufgehört und angeblich meine Nummer gelöscht. Vor kurzem hat mich aber eine andere Nummer angeschrieben und das gleiche versucht wie er, da er auch zugab genauso zu heißen gehe ich davon aus dass es die gleiche person ist. Diesmal hat er mir auch wirklich bilder geschickt(von einer unterhose in die onaniert wurde) was ich natürlich abgelehnt habe, desweitreren hat er mich auch beleidigt und wollte sich mit mir treffen( er war sehr aufdringlich, ich haba aber jedes angebot verneint). Meine Frage ist nun: Lohnt sich eine Anzeige gegen ihn? er ist ja volljährig und ich nicht, was die strafe ja bestimmt erhöht. und was für eine strafe würde hier anfallen? Danke im vorraus schonmal auf eure antwort:)

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Ab wann "lohnt" sich eine Anzeige denn für Dich?

Zunächst einmal: die ganzen Chatverläufe inklusive aller Bilder etc. solltest Du im Ganzen aufbewahren. Das heißt: nichts löschen. Das kannst Du dann der Polizei übergeben. Soweit irgendwas passiert was nicht auf schriftlicher Basis passiert, ist es gut, wenn Du Dir ein Gedankenprotokoll aufschreibst und die jeweiligen Vorkommnisse mit Datum, Uhrzeit und was genau geschehen ist, fortlaufend notierst.

Rede mit Deinen Eltern und bitte sie um Unterstützung. Du wirst sie nämlich benötigen, soweit Antragsdelikte vorliegen. Denn den Strafantrag müssen Deine Eltern stellen. Wenn ihr zivilrechtlich vorgehen wollt, brauchst Du ebenfalls die Unterstützung Deiner Eltern.

Je nachdem was für Drohungen etc. vorliegen, kommt auch ein Antrag auf Erlass einer Gewaltschutzverfügung in Betracht (das ist eine zivilrechtliche Maßnahme). Ggfls. auch sonstige Unterlassungsansprüche auf zivilrechtlicher Basis.

Dazu solltest Du Dich - zusammen mit Deinen Eltern - anwaltlich beraten lassen um die Möglichkeiten, auf zivilrechtlicher Basis vorzugehen, zu erörtern.

Das zivilrechtliche Vorgehen kann - vor allem auch unter finanziellen Gesichtspunkten - für den Gegner "schmerzhafter" sein, als eine bloße Strafanzeige.

Ich würde beides in die Wege leiten: straf- und zivilrechtliche Schritte.

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Ich weiß ja nicht, wie der CSD in München so ist - aber: bei den CSDs die ich kenne, sehen auch viele "durchschnittlich" aus, sind also weder in ihrem Verhalten noch im Kleidungsstil besonders "auffällig".

Die Leute, die anders aussehen - und das meine ich wertneutral - stechen einem eben ins Auge und werden auch in der Presse bevorzugt gezeigt. Ein Mann der geschminkt und im Rosa Kleid rumläuft - oder Männer im Lederoutfit mit nackten Arschbacken (um mal das Klischee zu bedienen) sind eben ein besserer Aufmacher in der Zeitung, als ein paar durchschnittlich aussehende Leute im T-Shirt.

Der CSD ist eine politische Demonstration. Er soll teilweise provozieren
und anecken. Das hat auch historische Gründe, dass die Leute sich so - zum Beispiel als Drag Queen - zurecht machen & während der Demo so verhalten, dass sie aus dem Rahmen fallen. ;-) (Siehe z.B. hier zur Geschichte des Christopher Street Day: https://de.wikipedia.org/wiki/Stonewall )

Auch ich kann Dir jedenfalls versichern:

In der Szene sowie außerhalb der Szene sind die meisten nicht "so", wie von Dir geschildert. Sie reden nicht unentwegt mit näselnder Stimme und bewegen sich nicht ständig irgendwie "auffällig".

Wäre es anders: ach, wie leicht wäre es, andere Schwule sicher zu erkennen! ;-)

Es gibt natürlich auch Leute, denen man es (immer) sehr anmerkt. Davon kenne ich auch einige. Jeder Jeck ist eben anders, wie man so schön sagt. Das ist okay!

Das heißt aber eben nicht, dass irgendjemand "so sein muss". Es hat auch nichts mit der sexuellen Orientierung zu tun. Es ist definitiv keine Voraussetzung, sich in bestimmter Weise zu bewegen oder zu reden, um schwul zu sein - und wenn jemand in bestimmter Weise redet und sich verhält, muss das auch nicht zwingend heißen, dass er schwul ist. ;-)

Lass Dich also dadurch nicht verunsichern. So wie Du bist, ist es richtig.

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Grundsätzlich ist eine Einschätzung ohne Akteneinsicht und ohne genauen Sachverhalt schwierig.

Je nachdem was geäußert wurde und je nachdem ob Dein Verwandter bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, ist es durchaus möglich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren direkt einstellt.

Dein Verwandter ist nicht verpflichtet, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Er ist ebenfalls nicht verpflichtet bei der Polizei zu erscheinen, falls eine "Vorladung" - besser: Einladung - kommt.

Von diesen Rechten sollte er auch Gebrauch machen. Das Risiko sich weitergehend zu belasten oder sich Verteidigungsmöglichkeiten abzuschneiden, ist zu hoch. Bei einer SMS ist ja z.B. nicht zwingend gesagt, dass er überhaupt selbst der Verfasser war.

Manche Äußerungen sind mehrdeutig (im Sinne von: auch nicht-beleidigend) und daher könnte eine etwaige erklärende Stellungnahme erfolgen, falls die Äußerung mehrdeutig ist. Diese Möglichkeit - nämlich sich zur Sache einzulassen - würde ich aber nur im Falle der Nicht-Einstellung des Strafverfahrens nutzen. Dazu würde ich, falls es mir das finanziell Wert ist, einen Verteidiger beauftragen. Wie gesagt: Falls das Verfahren nicht eingestellt wird. Dann kommt irgendwann ein Brief im gelben Umschlag mit Zustellungsdatum und Uhrzeit drauf. Dann sollte er reagieren.

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Du musst selbst herausfinden, auf was Du stehst. Deine Frage kann Dir hier niemand mit 100%iger Sicherheit richtig beantworten. Dass Du Gay-Filmchen anguckst zeigt vielleicht eine gewisse Tendenz.

Wichtiger ist IMHO, wie es ansonsten bei Dir aussieht:

  • woran denkst Du denn, wenn Du keine Filme und Bilder benutzt, sondern nur die Phantasie? Denkst Du dann eher an Frauen oder an Typen? Was macht Dich also in Deiner Phantasie so richtig an?
  • verliebst Du Dich in Mädchen oder Jungs? Oder in beide?
  • findest Du Jungs oder Mädchen interessanter? Wem guckst Du eher hinterher oder denkst: wow, der / die sieht toll oder geil aus! - oder ist das in etwa gleich verteilt...?
  • Mit wem würdest Du denn, wenn Du es Dir frei aussuchen würdest, selbst gerne mal sexuell was machen? Mit nem anderen Jungen oder einem Mädchen?

Wie TheFighterO1 schon ganz richtig geschrieben hat: bei
Heteropornos ist auch meistens ein Mann dabei; Achte vielleicht mal
darauf, was Dich genau anmacht: die Frau oder der Typ?

Manche brauchen Jahre, bis sie sich sicher sind, wie das genau bei ihnen ist. Bei anderen geht's viel viel schneller: Monate, Wochen. Irrtümer sind nicht ausgeschlossen - und man entdeckt ab und zu auch neue Seiten an sich. Beides ist nicht schlimm. Es dauert manchmal eben ein bisschen, bis man herausgefunden hat, worauf man steht. ;-)

Wichtig: es ist völlig egal, zu welchem Ergebnis Du kommst und wie lange
es dauert, bis Du Dir sicher(er) bist. Lass Dir die Zeit, die Du selbst
brauchst und setze Dich nicht unter Druck. Egal ob Du auf Jungs, auf 
Mädchen oder auf beide stehst: das ist alles gleich viel wert und alles
genauso richtig. Kämpfe also nicht gegen vermeintlich "falsche" Gefühle -
Du fügst Dir damit nur selbst Schaden zu.

Falls Du Dich zu anderen Jungs hingezogen fühlst oder Dir unsicher bist (was ja anscheinend der Fall ist!) und/oder Du die Sache einfach mal mit gleichaltrigen Jungs besprechen willst, registriere Dich am besten mal bei www.dbna.de - das ist eine Seite für schwule und bisexuelle Jungs und junge Erwachsene. Da sind viele in Deinem Altersbereich und außerdem sind die (also einige) auch noch aus Deiner Nähe.

Du kannst über dbna ganz einfach Kontakt zu anderen knüpfen und privat mit ihnen schreiben - oder im dortigen Forum mit anderen schreiben oder einfach nur mitlesen. Es hilft einem, wenn man seine Gefühle - und auch Ängste - mit anderen besprechen kann, die entweder in der gleichen Situation sind oder die schon etwas weiter mit dem herausfinden sind, als man selbst. Es wird Dir langfristig voraussichtlich auch helfen, herauszufinden, worauf Du stehst.

Noch der Hinweis: falls Du Dich mit irgendwem aus DBNA oder sonst "aus dem Internet" treffen solltest: bitte achte dabei auf Deine eigene Sicherheit. Das heißt: das erste Treffen sollte ausschließlich an einem öffentlichen Ort (Café, belebter Stadtpark oder so) wo andere Menschen sind, stattfinden. So hast Du in jedem Fall die Möglichkeit, das Treffen zu beenden und ggf. andere um Hilfe zu bitten, falls irgendwas in die falsche Richtung läuft. Du solltest außerdem jemandem dem Du vertraust sagen, dass und mit wem Du Dich triffst. Du darfst natürlich stets jedes Treffen jederzeit für beendet erklären und gehen - auch direkt zu Beginn. ;-)

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Nö, schlimm (aus rein moralischer Sicht, da kann es natürlich auch abweichende Meinungen geben) ist das zwar - in Deinem Alter - grundsätzlich nicht, führt aber vielleicht - wenn's blöd läuft - dann doch dazu, dass Dich andere hänseln.

Dusche auf kalt stellen kann auch helfen :D

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Nein, ob der vaginale (!) Geschlechtsverkehr geschützt oder ungeschützt abläuft ist egal. Selbst wenn einer der Geschwister Zeugungsunfähig ist, wäre das unbeachtlich. Daran zeigt sich in gewisser Weise die Absurdität dieses Straftatbestands.

Sie zeigt sich allerdings auch auch darin, dass alle anderen sexuellen Handlungen - außer dem Vaginalverkehr - nicht unter § 173 StGB fallen. Oral- und Analverkehr, Petting etc. pp. führen nicht zur Strafbarkeit aus § 173 StGB.


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Die Frage ist, was heißt denn eigentlich "Szene"?

Das heißt doch nichts anderes, als sich da aufzuhalten, wo überwiegend andere Schwule (und Bisexuelle und Lesben) sind. Szene heißt ja nur: eine Gruppe von Menschen, mit bestimmtem Lebensstil, Aktivitäten etc.

Ob das nun online ist oder offline ist egal. So gesehen sind Onlineplattformen wie Planetromeo oder dbna oder GrindR auch "Szene".

Deshalb finde ich das immer etwas merkwürdig, wenn manche dort schreiben, sie wöllten "mit der Szene nichts zu tun haben" oder so Headlines wie "keine Szenegänger!" haben. Sie befinden sich dort nämlich mitten drin, in der Szene - nur online eben.

Es erleichtert eben vieles, wenn man auf einer Party weiß: die meisten hier, sind auch "so". Das Kennenlernen. Das Flirten. Keiner guckt blöd oder sondert seltsame Sprüche ab, wenn sich zwei Typen (oder Frauen) küssen. Bei den Szenepartys geht es idR auch außerordentlich freundlich zu. Ich habe noch nie erlebt, dass es Schlägereien oder ähnliches gegeben hat (das ist jetzt natürlich nicht repräsentativ, sondern meine persönliche Erfahrung.)

Ich würde Dir zunächst mal folgendes empfehlen: Schau nach, ob es bei Dir in der Nähe eine schwule (Jugend-)gruppe gibt (ist ja auch Szene ^^). Wenn das so ist, nimm mit denen Kontakt auf, auch geh mal hin. Das ist eine gute Möglichkeit, schnell viele Leute kennen zu lernen. Ansonsten meldest Du Dich am besten - falls noch nicht geschehen - bei DBNA an und lernst darüber erstmal Leute kennen. Denn: Alleine auf einer Party zu sein ist ersteinmal nicht soooo toll.

Außerdem: wenn Du mit anderen, die Du zuvor kennengelernt hast, unterwegs bist, ist es einfacher Leute loszuwerden, die Dich angraben, die Du aber nicht toll findest.

Szene ist, was Du daraus machst! Es gibt viele unterschiedliche Bars, Diskotheken, Partys und Gruppen. Die einen gefallen einem, die anderen nicht. Ist eben so. "Die" Szene, so dass man alles über einen Kamm scheren kann, gibt es im Grunde nicht, wenn man mal davon absieht das innerhalb der Szene Schwule, Lesben und Bisexuelle eben in der Mehrheit sind. ;-)

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Ist mein Freund schwul (bi)?

Hallo ihr Lieben,

ich bin seit gut zwei Monaten mit meinem Freund zusammen, nennt es weibliche Intuition oder Bauchgefühl, denn irgendwas meldet sich da ab und zu... Vielleicht sind ja auch Männer unter euch, die ähnlich sind und von sich sagen, nicht schwul zu sein (Evtl. kann ich das dann ja auch auf mein Freund übertragen! Hihi 😊😉)

Er ist liebevoll, küsst mich, will kuscheln, aber dabei bleibt es denn oft, wenn ich die Initiative nicht ergreife. Wenn ich es tue, habe ich das Gefühl, er schläft nur aus Gefallen mit mir und erbarmt sich. Er genießt es zwar, aber ich fühle mich nicht richtig begehrt. Eine Frau merkt das einfach, an Gesten und Mimik....

Es ist einfach so merkwürdig, weil seine Worte und sein Handeln im Widerspruch stehen. Fast jeden Tag sagt er mir, wie lieb er mich hat und dass er mich sehen will (sehen uns jeden Tag). Wenn wir dann zusammen sind küsst und kuschelt er mich. Bei mir ist es ganz anders. Ich spreche viel seltener meine Zuneigung aus,aber dafür mag ich es, wenn es im Bett mal heiß her geht und er mich RICHTIG WILL, nur mich.

Ich habe es ihm vorgemacht, im Bett... Ich meine, jeder Idiot merkt, dass ich ihn am liebsten 24/7 spüren möchte.

Er zeigt überdurchschnittlich viel Interesse an meinen schwulen Freunden. Er hält ab und zu Smalltalk mit ihnen, erzählt mir dann begeistert davon und sagt mir, wie nett sie seien. Am Anfang fand ich es cool, jetzt irgendwie nur noch komisch. Einer von ihnen hat ihm dann "Hier... meine private Nr. :)" geschrieben... Er hats mir gezeigt. Ich habe gesehen, wie ihm das geschmeichelt hat, ich bin nicht bescheuert. Seitdem bin ich echt vorsichtig geworden und bin emotional etwas auf Abstand gegangen.

Ich habe auch schon ein Perspektivwechsel durchgeführt... also wie ich mich verhalten würde bei lesbischen Frauen... schwierig

Ich war noch nie so verliebt und habe einfach angst, dass es das Schicksal nicht gut mit mir meint :(

Was meint ihr? Ansprechen oder beruhigen?

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Du hast ja schwule Freunde. Es wird ja einen Grund haben, warum ein schwuler Freund von Dir ihm seine Nummer gibt.

Mal abgesehen davon, dass ich das ein etwas merkwürdiges Verhalten in einer Freundschaft finde, wenn es so gemeint ist, wie man das wohl verstehen
kann:

Schwule haben ja oft einen siebten Sinn dafür, wer noch
alles schwul oder nennen wir es "nicht abgeneigt" sein könnte. Es kann durchaus sein, dass Deine schwulen Freunde sich schon längst ihr Urteil gebildet haben. Klar liegt man auch mal daneben - aber insgesamt ist die Quote bei der man als schwuler richtig liegt, glaube ich höher, als bei Heteros die versuchen schwule zu erkennen.

Frag also mal Deine schwulen Freunde, wie sie Deinen
Freund einschätzen und wahrnehmen und warum sie ihn so einschätzen wie
sie das dann offenbaren. Meistens kann man das schwer erklären, es ist
eben oft ein Gefühl - manchmal sind es aber eben auch deutlichere
Anzeichen: dass derjenige "interessiert" oder "zu lange" guckt, flirtet,
bestimmte Gestik und/oder Mimik gehört auch dazu oder die Reaktionen beim
Smalltalk sind verdächtig.

Die meisten - egal welcher sexuellen Orientierung - nehmen es ja auch intuitiv wahr, ob jemand  Interesse hat an einem hat.

Ansonsten: beobachte Deinen Freund mal, wenn ihr unterwegs seid! Wem guckt er hinterher oder intensiver an. Sucht er Blickkontakt zu anderen Männern? Wie reagiert er, wenn er hübsche Männer sieht von denen Du vielleicht denken würdest, dass sie schwul aussehen? Wo guckt er bei Männern so hin? Männer haben ja einen kleineren Blickwinkel als Frauen - deshalb sieht man das idR wenn sie nicht nur ins Gesicht gucken....

Ansonsten hast Du ja schon einige Anregungen erhalten. Falls er mehr für Männer empfindet, ist er vermutlich gerade verwirrt oder hat sogar Angst.

Versuche also ohne Vorwürfe und ohne das er sich in die Ecke gedrängt fühlen muss, an das Thema ranzugehen (ein, wie ich finde, recht guter Ansatz ist die "gewaltfreie Kommunikation" kurzer Überblick: https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltfreie_Kommunikation - es gibt aber sicher noch etliche alternative Kommunikationskonzepte).

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Der von Philippus1990 genannte § 183a StGB (§ 183 StGB geht als spezieller ggfls. vor) ist eine interessante Lösung.

Tateinheit ist im Übrigen möglich mit anderen Sexualdelikten. Diese sind dann aber meistens - im Gegensatz zu den §§ 183, 183a StGB - Offizialdelikte und werden deshalb nicht nur auf Antrag sondern von Amts wegen verfolgt.

In Betracht kommen insbesondere §§ 184 ff. StGB - je nach Zuschauer auch § 176 StGB.

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Ja, Du anerkennst die Forderung damit. Im Übrigen hat das Auswirkungen auf die Verjährungsfristen (zu Deinen Lasten, versteht sich). Die Verjährung beginnt nämlich erneut, § 212 BGB.

Die Möglichkeit der weiteren Mahnung und Titulierung besteht für die Gläubiger freilich fort, solange nicht die gesamte Schuld beglichen ist.

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Das kommt - wie mehrfach erwähnt - aut die Intention an. Denn Homophob ist ja eine innere Haltung, die der andere kennt oder nicht kennt, die jemand hat oder nicht.

Der Begriff schwul ist (inzwischen) grundsätzlich wertneutral. Das war früher anders. Trotzdem kann der Verwender ihn aber abwertend meinen und der Empfänger ihn abwertend verstehen.

Wenn Dich jemand als "Hete" (Heterosexuell) betitelt, kann das auch so oder so gemeint sein und Du kannst es so oder so verstehen.

Genauso, wie eben Du "Schwarzer", "Jude", "Katholik", "Muslim" etc. so oder so gemeint sein kann und ohne weitere Hinweise auch wertneutral zu verstehen sein wird.

Objektiv beleidigend sind alle o.g. Begriffe, ohne das hinzutreten von Besonderheiten, idR nicht.

Wenn man davon ausgeht, dass alle sexuelle Orientierungen gleichwertig sind, dann darf man natürlich andere als schwul (homosexuell), hetero oder bisexuell bezeichnen, ohne dass sie es als Beleidigung auffassen dürften. Auch dann, wenn man (sogar absichtlich) die falsche Zuschreibung vornimmt.

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Wenn ich jemanden ein Bild sende das z.B. ein Selfie einer Person aus
Facebook ist, ist dies ja im privaten/kleinen Rahmen rechtens.

Wie kommst Du darauf?

Das Problem mit den Hackern eher weit hergeholt und nicht relevant, wenn Du nicht gerade selbst der Hacker bist. xD

Du haftest jedenfalls nicht für die Veröffentlichung durch die Hacker, sondern nur für eigenes Verhalten (nämlich den vorhergehenden Tausch des Bildes an sich, der dann bekannt wird). Die Hacker haften dafür nur für ihr eigenes Verhalten.

Whatsapp & Threema verschlüsseln übrigens Ende-zu-Ende.

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Haftbefehl gegen mich für Sachen die ich nicht getan habe?

Hi,

letztes Jahr kam eine Mahnung von der Anwaltskanzlei Haas & Kollegen (über Infoscore) wegen einer Rechnung die ich nicht bezahlt habe - im ** Jahre 2012**. Das Problem an der Sache ist, dass ich nie was bei dem im Brief genannten Versandhaus (Erwin Müller Versandhaus) bestellt habe und das ich zu dem genannten Datum im Jahre 2012 13 Jahre alt war. Ich habe die Mahnung vom letzten Jahr ignoriert, da ich dachte, dass es sich um einen Fake handeln könnte (jedoch wurde in dem Brief auch mein Zweitname genannt, obwohl ich den nie irgendwo angebe).

Nun vor rund einer Woche bekam ich einen Brief der besagt, dass ein Haftbefehl gegen mich vorliegt. Den Brief bekam ich am 9.6 und am 16.6 wurde ich 18 - ich habe also da angerufen und erklärt, dass das nicht sein kann, da ich nie dort was bestellt habe und zur "tatzeit" nicht mal Strafmündig war. Mir wurde mitgeteilt, dass ich mich mit dem Geburtsjahr meiner Mutter registriert und bestellt haben soll. Um zu beweisen, dass ich erst gerade 18 geworden bin, sollte ich hier in ein Büro von denen und meinen Ausweis vorzeigen. Dort angekommen wurde mir mitgeteilt, dass ich mir einen Anwalt suchen solle.

Die frage ist nun, brauche ich wirklich einen Anwalt? Ich lebe zurzeit vom Amt (ja, aber bitte nicht rummeckern jetzt) und die Dame dort sagte ich solle mich beim Amt um Prozesskostenhilfe erkundigen. (die Gelegenheit bot sich noch nicht), jedoch denke ich dass die Kosten ja nicht ganz übernommen werden. Also - brauche ich nun einen Anwalt? Bekomme ich die Kosten erstattet, wenn der Prozess aufgehoben wird, wenn geklärt ist, dass ich nicht mal Strafmündig war?

Wie sollte ich vorgehen? Hoffe auf Antworten!

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Briefe in gelben Umschlägen von Gerichten und Behörden sollte man nie ignorieren. Es hat meistens einen Grund, warum die Zustellung in dieser Form erfolgt. ;-)

Nach dem Mahnbescheid kam wohl ein Vollstreckungsbescheid. Dieser wurde
rechtskräftig. Grundsätzlich nutzt die Einrede der Verjährung nach Rechtskraft dann nichts mehr, weil man die durch Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid geltend machen müsste. Bei Mahn- und Vollstreckungsbescheiden prüft das zentrale Mahngericht nicht, ob der Anspruch berechtigt ist oder nicht!

Der Gläubiger hat nunmehr die Zwangsvollstreckung beauftragt. Der Gerichtsvollzieher hat Dich zur Vermögensauskunft geladen, Du bist nicht erschienen, deshalb wurde Haftbefehl beantragt und erlassen.

In Deinem besonderen Fall stellt sich aber bereits die Frage, ob der Vollstreckungsbescheid (und auch der Mahnbescheid)
ordnungsgemäß zugestellt wurden. Die Zustellung hätte, wenn Du unter 18 warst, an Deine Eltern als gesetzliche Vertreter erfolgen müssen. Ist das nicht so gewesen, bestehen bereits aufgrund der fehlerhaften Zustellung Möglichkeiten, die Sache in Deinem Sinne zu bereinigen.

In Betracht kommt, bei materiell-rechtlichen Einwendungen ("habe nie etwas bestellt, es gibt gar keinen Vertrag!"), auch die Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO).

Welche Maßnahmen nun sinnvoll sind, solltest Du mit einem Anwalt besprechen, dem Du alle Unterlagen mitbringst, damit er sich ein Bild über die Lage machen kann. Das solltest Du so schnell als möglich tun, da evtl. bereits Fristen laufen, die Dir im Falle der Fristüberschreitung Nachteile bringen. Du solltest nicht versuchen, auf eigene Faust zu handeln - dafür kennst Du Dich offensichtlich nicht genügend aus.

Hol Dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht und geh zu einem Anwalt. Die Voraussetzungen für Beratungshilfe und PKH dürften vorliegen. Auf der Webseite des Amtsgerichts Deines Ortes solltest Du nähere Informationen finden, welche Unterlagen Du dorthin mitbringen musst und an wen Du Dich genau wenden musst etc.

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