Freundin Ausbildung nicht bestanden, wie gehts weiter?

3 Antworten

Auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Sie hat das Recht 2 x die AP zu machen, falls dass mit der Nachprüfung nicht klappt.

Durchziehen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann

Blos nie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, dann wird man beim Amt drei Monate gesperrt.

Also ich kenne das nur so, das es eine Nachprüfung gibt, und für die Zeit dieser bleibt man im Betrieb, hier in NRW kann man auch ein Quartal zur Berufsschule gehen, wenn man keinen Ausbildungsbetrieb (mehr) hat, ob das aber in anderen Bundesländern auch so geregelt wird, weiß ich nicht.

Nein. Der Betrieb muss sie bis zur Zweitprüfung weiterbeschäftigen. Das ist der beste Weg. Sag deiner Freundin sie soll einfach kräftig lernen.

Ich würde beim Betrieb bleiben und das durchziehen. Sie ist ja eh krankgeschrieben. Das ist der einfachste Weg.