freischaffender künstler - was muss ich wissen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange du nur deine eigenen Werke verkaufst, ist deine Tätigkeit kein Gewerbe und muss auch nicht als solches angemeldet werden. Ein Gewerbe musst du erst anmelden, wenn du daneben z. B. auch noch die Werke anderer Künstler verkaufst und an Provisionen verdienst. Oder wenn du nebenher Bilderrahmen verkaufst oder ähnliches. Wo ich mir selbst nicht sicher bin: wenn du Reproduktionen deiner eigenen Kunstwerke verkaufst, z. B. als Poster oder Kunstpostkarten oder Kalender. Das ist dann kunstgewerblich und muss möglicherweise angemeldet werden (Steuerberater fragen. Vorsicht: die für Gewerbeanmeldung zuständigen Stellen in der Ortsverwaltung sagen grundsätzlich ja, auch wenn es gar nicht stimmt. Weil es ihnen Steuereinnahmen bringt).

Wo du dich auf jeden Fall anmelden musst, ist bei der Künstlersozialkasse. Die muss prüfen, ob du bei ihnen pflichtversichert sein musst (in der Regel ja). Die Künstlersozialkasse übernimmt dann bei deiner gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung den Arbeitgeberanteil. Du musst dort angeben, in welcher Kunstsparte du freischaffend dein Geld verdienst, und wie hoch dein voraussichtliches Jahreseinkommen aus dieser Tätigkeit sein wird. Diese Angaben muss man jährlich neu machen.

Vom Finanzamt bekommst du eine Steuernummer für deine freischaffende Tätigkeit. Im ersten Jahr wirst du vermutlich noch so wenig verdienen, dass du keine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen musst. Die Umsatzsteuer wird dann nach Jahresende zusammen mit der Einkommensteuer erledigt. Erst wenn dein Einkommen aus freier Tätigkeit einen bestimmten Betrag übersteigt, wird dir das Finanzamt mitteilen, dass du voranmeldungspflichtig bist. Zunächst vierteljährlich musst du an jedem Quartalsende per ELSTER-Formular online eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung vorlegen und den ermittelten Differenzbetrag überweisen (Differenz aus eingenommener Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer deiner freiberuflich relevanten Ausgaben, z. B. Arbeitsmaterialien, Ateliermiete etc.). Im Moment beträgt der Umsatzsteuersatz für freie Kunst 7%.

Ein guter Ansprechpartner und Berater für Fragen rund um freie künstlerische Tätigkeiten ist die Allianz Deutscher Designer AGD.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Skoph  16.12.2022, 08:56

Warum hier die anderen Antworten, die ja viel zu oberflächlich sind, als hilfreich angeklickt wurden, liegt wohl daran, dass (auch) der Fragesteller noch nicht das Geringste vom Berufsleben als selbstständiger Unternehmer (hier als freiberuflicher Kunstmaler) versteht.

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GrafTypo  16.12.2022, 12:59
@Skoph

Danke. Ich weiß das. Nach 30 Jahren als freiberuflicher Grafikdesigner wundert mich (fast) nichts mehr. Die jungen Kollegen Einsteiger lernen es noch früh genug.

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Myu9872 
Fragesteller
 20.12.2022, 13:39
@Skoph

Frech, hast du schon mal daran gedacht, dass ich die Antwort gar nicht gesehen habe? Und hier erwarte ich auch keine hilfreichen Antworten, aber bedanke mich trotzdem für vieles

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Myu9872 
Fragesteller
 20.12.2022, 13:53
@Skoph

Und natürlich versteh ich davon noch gar nichts, sonst hätte ich auch nicht gefragt. Es ist schwierig zu wissen was jetzt stimmt oder was nicht

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Skoph  20.12.2022, 16:00
@Myu9872

Dich habe ich doch nur zweitrangig gemeint, weil du Antworten angeklickt hast, die dir viel zu wenig helfen, weil sie aus nur wenigen Sätzen bestehen.

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Skoph  20.12.2022, 16:14
@Myu9872

Und ich - bin Unternehmer, nicht Steuerberater - arbeite wegen meines Alters als spezialisierter Unternehmensberater bzw. seit Corona verstärkt als (Privat-)Insolvenz-Abwender - weniger als Startup-Investor - eben auch für Einzelunternehmer*innen besonders der individualisierten Dienstleister.

Da du eh als selbstständiger Unternehmer in Nebenerwerbstätigkeit plus Angestellter (oder Schüler/Student) in Haupterwerbstätigkeit einen Steuerberater für dich beauftragen solltest, um erstens das Beste für dich zu gestalten und zweitens eines Tages aus Unwissen großen Ärger mit dem Finanzamt oder Gewerbeaufsichtsamt zu verhindern, solltest du sofort zur Gründung deiner Selbstständigkeit als freischaffender Künstler einen geeigneten Steuerberater aufsuchen.

Vereinbare eine Beratungsstunde zur Gründung! Frage im Voraus nach dem Honorar!

Google auch spezielle Websites zur Gründung der Selbstständigkeit als künstlerischer Freiberufler. Und konsultiere die Allianz Deutscher Designer AGD.

Es gibt auch sehr gute Fachbücher darüber, z. B. im Beck-Verlag.

Viel Erfolg!

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Myu9872 
Fragesteller
 21.12.2022, 07:43
@Skoph

Vielen Dank, ich mach mich dann einfach mal schlau darüber und wahrscheinlich hab ich überreagiert, entschuldige

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Skoph  21.12.2022, 14:18
@Myu9872

Eh klar. Überreagiert hast nicht du! Ich habe dich halt getroffen. "Schnee von gestern." Bleibe mehr emotional als rational, mehr angreifend als dich versteckend! Mehr polarisierend als gleichgültig anpasserisch, weil du nur so künstlerisch Erfolg haben wirst! - Ich bin es eben auch - und dazu noch impulsiv - typischer Chef, der auch ´mal daneben schießt. Auch > Tschuldigung!

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wenn du die Kleinunternehmerregelung auswählst, was bei dir sinnvoll wäre, dann hast du keine steuervorauszahlungen.

damit ist es "egal" ob du wenig oder sogar garnix verdienst. du zahlst eben auf deinen Gewinn steuern.

PS: Als Künstler selbst brauchst du kein Gewerbe. aber ich bin mir da unsicher wenn du deine bilder verkaufst und du damit hauptsächlich dein geld machst. in der not kostet ein gewerbe 30€ und schadet jetzt nichts.

Auch als Künstler bist du natürlich verpflichtet deine Krankenversicherung zu zahlen.

Steuern zahlst du entsprechend deines "zu versteuernden Einkommens", Da musst du also erst einmal von deinen Einnahmen, alle deine Kosten abziehen,

Du meldest einen Freiberuf beim Finanzamt an und musst Steuern zahlen auf das, was du verdienst. Das heißt, du musst eine Steuererklärung machen, die über deinen Lohnsteuerjahresausgleich hinausgeht.

UbuRoi  15.12.2022, 21:31

Lohn als Selbstständiger?

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cas65  15.12.2022, 21:43
@UbuRoi

Er macht es im NEBENberuf, wie die Frage deutlich aussagt. ^^ Somit bekommt er LOHN bzw. GEHALT in seinem abhängigen Job - und sein NEBENEINKOMMEN im Freiberuf, das er zusätzlich zu versteuern hat. Was ist daran nicht zu verstehen?

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