Französisch von der Realschule oder von der 12. Klasse FOS für allgemeines Abitur?
Folgende Situation:
Ich habe in der Realschule meinen Abschluss mit einer 1 bestanden und gleichzeitig die DELF Prüfung B1. Jetzt habe ich unwissend in der 12 Klasse der FOS in Bayern Französisch weiterführend gewählt.
Meine Lehrerin meinte, dass ich jetzt die beiden Halbjahre der 12. Klasse dann in das allgemeine Abi in der 13. einbringen MUSS. Ich finde das aber extrem unfair, weil die anderen, die keine Sprache gewählt haben und halt nur den Abschluss, dürfen diesen einbringen und ich, die das Fach gewählt habe, darf das nicht.
Ich bin nämlich jetzt schlechter. Wenn ich einfach die Note der Realschule einbringen dürfte, würde das meinen Schnitt verbessern.
Was kann ich tun und ist das überhaupt rechtlich festgelegt, was meine Lehrerin da behauptet. Schonmal danke für eure Antworten :)
1 Antwort
Die Rechtsgrundlage findest du in § 38 (2) FOBOSO.
Und ja, die Vornote der Realschule wird nur subsidiär berücksichtigt, wenn du an der FOS keinen Unterricht in der zweiten Fremdsprache besuchst.
Die Note der Realschule ginge aber sowieso nicht in die Endnote ein.
Dein Abschlusszeugnis wird ggf. zwei unterschiedliche Notenschnitte aufweisen:
- den Schnitt der fachgebundenen Hochschulreife (ohne Französisch) sowie
- den Schnitt der allgemeinen Hochschulreife (inklusive Französisch)
Wenn du dich anschließend für einen Studiengang bewirbst, für den die fachgebundene Hochschulreife ausreichen würde, wird der bessere Schnitt herangezogen.
Und ich darf keines der zwei Halbjahre im allgemeinen Abi streichen oder?