Fragen zum Kleingewerbe bzw Gewerbe bitte nur Hilfe von erfahrenen Leuten?
Hey bin 17 habe eine Idee wie ich im Monat ca 400-600 Euro verdienen kann also ich lackiere bestimmte Sachen um mit Spray Wassertransferdruck etc und ein paar anderen feinheiten. Meine Frage ich will keine Probleme mit dem Staat oder so bekommen und wollte fragen was ich jetzt machen muss. Also wo melde ich sowas an auf was muss ich achten? Weil im Internet steht soooooo viel verschiedenes weis nicht welches war ist. Muss ich dann immer eine Rechnung mit schicken und so? Weil bin 17 und kenne mich 0 mit sowas aus :D Ist eig nur mein Hobby aber das verkauft sich gut und gibt gut geld .
2 Antworten
Mit 17 ist das nicht so einfach möglich...
Dazu müsstest Du erst mal vom Vormundsschaftsgericht eine Genehmigung erhalten, die prüfen ob Du überhaupt schon geschäftsfähig bist.
Ist das Gericht der Ansicht, dass Du das nicht bist, musst Du eh warten bis Du 18 bist.
Dann solltest Du ein Existenzgründungsseminar besuchen, bei einem eigenen Gewerbe gibts zu viele Sachen die beachtet werden müssen... Die kann man "nicht eben" mal kurz als Frage hier stellen und umfassend beantwortet bekommen.
Weil Du noch nicht voll geschäftsfähig bist... Dazu muss man im Normalfall immer noch volljährig sein... Was ist wenn ne Lackierung mal nicht einwandfrei ist und der Kunde Schadenersatz fordert? Soll er die dann von nem 17 jährigen fordern? Du musst deine Steuererklärungen machen, die IHK kommt auf dich zu, ggfs irgendwann mal die Berufsgenossenschaft, das Finanzamt...
Macht man doch gar nicht. Schon einmal "Kellner" gesehen, die jobben, und auf das Alter geschaut? Da sind viele selbständig, jedenfalls bei den Veranstaltungen.
Blödsinn...
Das ist ganz klar gesetzlich geregelt...
Und wenn Du "irgendwelche Jugendlichen" kennst die ein "Gewerbe" betreiben ohne Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts, dann machen sie das schwarz...
"Kellner" bei Veranstaltungen werden als geringfügig Beschäftigte kurzfristig eingestellt.
Lachnummer? Dann schaue einmal in den Studentenstädten nach, was da so abgeht. Da ist keiner beschäftigt, die sind alle "Selbständig". Es müssen nur zwei bis drei Auftraggeber her und die sind leicht zu bekommen.
@schleudermaxe:
diese Behauptung (Kellner und viele (!!) selbständig) kannst Du sicherliche beweisen, oder?
tja, schleudermaxe, ich kenne viele Studenten, die kellnern ....
da war noch KEIN EINZIGER als Selbständiger dabei ....
alle waren angestellt .....
ich würde gerne Beweise für die Behauptung von Dir sehen ...
Ich war einer von denen, jahrelang, aber dies willst Du bestimmt nicht hören, oder? Wir waren eine Gruppe von rd. 20, und je nach Zeit haben wir angenommen oder auch abgelehnt.
Dann hast Du es jahrelang "schwarz" gemacht... Es eht hier auch nicht darum was ich hören will oder nicht. Du erzählst hier einfach Unsinn... Ein Gewerbe unter 18 Jahren ist möglich, allerdings reglementiert und das schon seit zig Jahren, da kannste noch so viele Taschengeldparagraphen, die mit der Frage nicht das Geringste zu tun haben erwähnen...
Ach, und die Studenten sind alle minderjährig? Schon erstaunlich... Übrigens, ich beschäftigte schon lange Zeit selbst Werkstudenten... Über "Einstellung" und "Selbstständigkeit" musst Du mir nichts erklären...
ganz abgesehen davon:
Mittlerweile werden Gaststätten bevorzugt von der Finanzverwaltung geprüft .....
wenn ein Student hier als Selbständiger arbeitet, wird der Prüfer eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt des Studeten schicken ....
und sollte der Student nur in einer Gaststätte / Bar arbeiten, fliegt die Scheinselbständigkeit auf und BEIDE haben ein Problem .....
Wir kürzen das Ganze am besten mit dem entsprechenden Gesetz ab...
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html
§ 112 Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts(1) Ermächtigt der
gesetzliche Vertreter
mit Genehmigung des Familiengerichtsden
Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist
der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbesc
So, schleudermaxe... was ist jetzt so schwer an dem Paragraphen zu verstehen?
Das Rathaus ist zuständig und Rechnungen muß es geben, ohne diese Märchensteuer. Gute Geschäfte.
da er 17 ist, ist als erstes das Vormundschaftsgericht zuständig ....
Das Rathaus schickt ihn erst mal nach Hause und verweist ihn darauf, dass er nicht volljährig ist...
Wo bitte steht das? Ich kenne viele Kinder, die leistet sich sogar Betriebe, mit Unterschrift der Eltern. Also bitte!
Das ist in unseren Gesetzen verankert...
http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html
Neben den Erziehungsberechtigten muss außerdem das
Vormundschaftsgericht zustimmen. Das Vormundschaftsgericht erteilt seine
Genehmigung aber nur, wenn der Jugendliche für den Betrieb eines
Gewerbes die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt und über
die notwendige Reife verfügt. Auf diese Weise sollen Minderjährige davor
geschützt werden, unbedarft Verpflichtungen und Verantwortungen
einzugehen, die ihnen finanziellen Schaden bereiten könnten.
..... denn in der Regel sind Minderjährigen nur sogenannte Taschengeldgeschäfte erlaubt.
Und genau um ein solches handelt es sich hier!
Das hat mit einer gewerblichen Tätigkeit nicht das Geringste zu tun...
Taschengeldgeschäfte mit 400 bis 600 € im Monat, ja klar .......
es IST eine gewerbliche Tätigkeit. Somit Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes erforderlich
ich verkaufe im monat nur 3-4 sachen :D warum macht man soviel aufstand deswegen