Fragen zum Kleingewerbe bzw Gewerbe bitte nur Hilfe von erfahrenen Leuten?

2 Antworten

Mit 17 ist das nicht so einfach möglich...

Dazu müsstest Du erst mal vom Vormundsschaftsgericht eine Genehmigung erhalten, die prüfen ob Du überhaupt schon geschäftsfähig bist.

Ist das Gericht der Ansicht, dass Du das nicht bist, musst Du eh warten bis Du 18 bist.

Dann solltest Du ein Existenzgründungsseminar besuchen, bei einem eigenen Gewerbe gibts zu viele Sachen die beachtet werden müssen... Die kann man "nicht eben" mal kurz als Frage hier stellen und umfassend beantwortet bekommen.

TheShy 
Fragesteller
 08.04.2016, 22:05

ich verkaufe im monat nur 3-4 sachen :D warum macht man soviel aufstand deswegen 

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Messkreisfehler  08.04.2016, 22:07
@TheShy

Weil Du noch nicht voll geschäftsfähig bist... Dazu muss man im Normalfall immer noch volljährig sein... Was ist wenn ne Lackierung mal nicht einwandfrei ist und der Kunde Schadenersatz fordert? Soll er die dann von nem 17 jährigen fordern? Du musst deine Steuererklärungen machen, die IHK kommt auf dich zu, ggfs irgendwann mal die Berufsgenossenschaft, das Finanzamt...

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schleudermaxe  08.04.2016, 22:08
@TheShy

Macht man doch gar nicht. Schon einmal "Kellner" gesehen, die jobben, und auf das Alter geschaut? Da sind viele selbständig, jedenfalls bei den Veranstaltungen.

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Messkreisfehler  08.04.2016, 22:10
@schleudermaxe

Blödsinn...

Das ist ganz klar gesetzlich geregelt...

Und wenn Du "irgendwelche Jugendlichen" kennst die ein "Gewerbe" betreiben ohne Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts, dann machen sie das schwarz...


"Kellner" bei Veranstaltungen werden als geringfügig Beschäftigte kurzfristig eingestellt.

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schleudermaxe  08.04.2016, 22:14
@Messkreisfehler

Lachnummer? Dann schaue einmal in den Studentenstädten nach, was da so abgeht. Da ist keiner beschäftigt, die sind alle "Selbständig". Es müssen nur zwei bis drei Auftraggeber her und die sind leicht zu bekommen.

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wurzlsepp668  08.04.2016, 22:15
@schleudermaxe

@schleudermaxe:

diese Behauptung (Kellner und viele (!!) selbständig) kannst Du sicherliche beweisen, oder?

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wurzlsepp668  08.04.2016, 22:16
@schleudermaxe

tja, schleudermaxe, ich kenne viele Studenten, die kellnern ....

da war noch KEIN EINZIGER als Selbständiger dabei ....

alle waren angestellt .....

ich würde gerne Beweise für die Behauptung von Dir sehen ...

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schleudermaxe  08.04.2016, 22:16
@wurzlsepp668

Ich war einer von denen, jahrelang, aber dies willst Du bestimmt nicht hören, oder? Wir waren eine Gruppe von rd. 20, und je nach Zeit haben wir angenommen oder auch abgelehnt.

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Messkreisfehler  08.04.2016, 22:18
@schleudermaxe

Dann hast Du es jahrelang "schwarz" gemacht... Es eht hier auch nicht darum was ich hören will oder nicht. Du erzählst hier einfach Unsinn... Ein Gewerbe unter 18 Jahren ist möglich, allerdings reglementiert und das schon seit zig Jahren, da kannste noch so viele Taschengeldparagraphen, die mit der Frage nicht das Geringste zu tun haben erwähnen...

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Messkreisfehler  08.04.2016, 22:19
@schleudermaxe

Ach, und die Studenten sind alle minderjährig? Schon erstaunlich... Übrigens, ich beschäftigte schon lange Zeit selbst Werkstudenten... Über "Einstellung" und "Selbstständigkeit" musst Du mir nichts erklären...

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wurzlsepp668  08.04.2016, 22:22
@Messkreisfehler

ganz abgesehen davon:

Mittlerweile werden Gaststätten bevorzugt von der Finanzverwaltung geprüft .....

wenn ein Student hier als Selbständiger arbeitet, wird der Prüfer eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt des Studeten schicken ....

und sollte der Student nur in einer Gaststätte / Bar arbeiten, fliegt die Scheinselbständigkeit auf und BEIDE haben ein Problem .....

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Messkreisfehler  08.04.2016, 22:24
@wurzlsepp668

Wir kürzen das Ganze am besten mit dem entsprechenden Gesetz ab...

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html

§ 112 Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

(1) Ermächtigt der

gesetzliche Vertreter

mit Genehmigung des Familiengerichts

den

Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist

der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbesc

So, schleudermaxe... was ist jetzt so schwer an dem Paragraphen zu verstehen?

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Das Rathaus ist zuständig und Rechnungen muß es geben, ohne diese Märchensteuer. Gute Geschäfte.

Messkreisfehler  08.04.2016, 22:04

Das Rathaus schickt ihn erst mal nach Hause und verweist ihn darauf, dass er nicht volljährig ist...

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schleudermaxe  08.04.2016, 22:05
@Messkreisfehler

Wo bitte steht das? Ich kenne viele Kinder, die leistet sich sogar Betriebe, mit Unterschrift der Eltern. Also bitte!

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Messkreisfehler  08.04.2016, 22:08
@schleudermaxe

Das ist in unseren Gesetzen verankert...

http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html





Neben den Erziehungsberechtigten muss außerdem das
Vormundschaftsgericht zustimmen. Das Vormundschaftsgericht erteilt seine
Genehmigung aber nur, wenn der Jugendliche für den Betrieb eines
Gewerbes die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt und über
die notwendige Reife verfügt. Auf diese Weise sollen Minderjährige davor
geschützt werden, unbedarft Verpflichtungen und Verantwortungen
einzugehen, die ihnen finanziellen Schaden bereiten könnten.



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schleudermaxe  08.04.2016, 22:11
@Messkreisfehler

..... denn in der Regel sind Minderjährigen nur sogenannte Taschengeldgeschäfte erlaubt.

Und genau um ein solches handelt es sich hier!

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wurzlsepp668  08.04.2016, 22:14
@schleudermaxe

Taschengeldgeschäfte mit 400 bis 600 € im Monat, ja klar .......

es IST eine gewerbliche Tätigkeit. Somit Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes erforderlich

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wurzlsepp668  08.04.2016, 22:04

da er 17 ist, ist als erstes das Vormundschaftsgericht zuständig ....

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