Frage zur Schulpflicht?

4 Antworten

Wieso kannst du nicht weiter auf die Berufsschule gehen?

Bzw. kannst du die Ausbildung nicht woanders weitermachen? Ggf. hilft die zuständige Kammer.

Und sind Suchmaschinenen so schwer zu bedienen? https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-SchulGBW1983pP78

Die Berufsschulpflicht dauert drei Jahre. Sie endet mit dem Ablauf des Schuljahres, in dem der Berufsschulpflichtige das 18. Lebensjahr vollendet; auf Antrag können volljährige Berufsschulpflichtige für das zweite Schulhalbjahr beurlaubt werden. Darüber hinaus kann die Berufsschule freiwillig mit den Rechten und Pflichten eines Berufsschulpflichtigen bis zum Ende des Schuljahres besucht werden, in dem das 20. Lebensjahr vollendet wird.

Ergo stimmt das nicht, was du schreibst, geht um Mai-Juli, außer du schaffst es dich beurlauben zu lassen, was aber voraussetzt, dass dich eine Schule eigentl. haben will.

Ggf. versuchen auf die Schnelle ein FxJ zu finden. Sonst holt dich die Polizei irgendwann für's BVJ ab. Ggf. dann dort versuchen beurlauben zu lassen.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

An die Schule, Arbeitsamt bzw. Schulamt

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Fachabiturient

Es gibt spezielle Klassen für Schüler ohne Ausbildung. So einer Klasse könnte dich deine Schule zuweisen. Lernen kann man auch dort etwas.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – beruflichen EIngliederung, Beratung, Vermittlung, Quali

Du wärst von der Berufsschulpflicht befreit, wenn du vor deinem 18. Geburtstag ein FSJ beginnst.

Falls du deinen Realschulabschluss über eine Berufsschule gemacht hast, hast du deine Berufsschulpflicht erfüllt.