Frage zur Einkommensteuer als Werkstudent: Überschreite ich die Freibetragsgrenze mit meinem Gehalt von 970,65 Euro monatlich?

siola55  27.04.2024, 22:36

Brutto- oder Nettolohn?

Moo87647 
Fragesteller
 27.04.2024, 22:52

Brutto

4 Antworten

11.647,80€ (970,65€ mal 12) sind mehr als der Grundfreibetrag von 11.604€ (2024).

Du bezahlst also auf die überschüssigen 43,80€ Einkommensteuer. Der Rest ist steuerfrei. Das Ganze natürlich vorausgesetzt, es handelt sich um dein einziges Einkommen.

Wenn du eine Steuererklärung einreichst, werden aber schon die Kosten für deinen Arbeitsweg ausreichen, um komplett unter den Grundfreibetrag zu rutschen und gar keine Einkommensteuer mehr zu zahlen. Aber ob sich das für die paar Euro, die effektiv an Lohnsteuer anfallen, lohnt...

Moo87647 
Fragesteller
 27.04.2024, 17:40

meinen Sie es wäre besser wenn ich eine Stunde weniger Arbeiten, um bisschen weniger zu verdienen, so das ich auf knapp unter 11.604 Euro komme?

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petrapetra64  27.04.2024, 18:12
@Moo87647

Nein. Du zahlst eh keine Steuer, da es auch noch den Werbekosten Plauschbetrag von 1200 Euro gibt und Sozialversicherungen kann man auch absetzen. Bei einer Stunde weniger hast du auch weniger Netto. Vergiß das nicht.

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Giota210  27.04.2024, 17:51
11.647,80€ (970,65€ mal 12) sind mehr als der Grundfreibetrag von 11.604€ (2024).

Du vergisst dabei aber, dass von seinen Einnahmen (11.647 €) automatisch noch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230€) als Werbungskosten abgezogen wird (Für diesen braucht er keine WK explizit nachzuweisen. Erst bei höheren Werbungskosten ist ein Nachweis ggf. erforderlich).

Wenn das wirklich alles ist, was er hat, liegt er damit unterm Grundfreibetrag.

Und auch Lohnsteuer zahlt er bei seinem Gehalt nicht.

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siola55  27.04.2024, 22:34

Da fehlen leider noch die 1230€ Werbung.kostenpauschale :-((

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Lohnsteuer wird mit Steuerklasse 1 im Jahr 2024 erst ab einem Bruttoarbeitslohn von 1.358 € fällig. Darunter hat man keinen Lohnsteuerabzug.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Beim Werkstudent sind aktuell mind. 11.604€ + 1.230€ Arb.nehmerpauschale, also mind. 12.834€ einkommensteuerfrei ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von Experte siola55 bestätigt

Das ist der Grundfreibetrag (11.604€).

ob ich unter der Freibetragsgrenze bleibe.

Davon ausgehend, dass es alles ist, was du hast, ja.

Von deinen Einnahmen wird ja auch noch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Werbungskosten abgezogen (1.230€). Damit liegst du schon unterm Grubdfreibetrag (= keine Einkommensteuer fällig).

Und Lohnsteuer zahlst du auch schon nicht mal bei dem Bruttogehalt (fällt erst bei einem Bruttogehalt von über 1.360€ an).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig