Frage zum HZB meiner Fachhochschulreife?

2 Antworten

Das müsste dein "Fachabi" von 2008 sein, da eine Fachhochschule auch eine Hochschule ist. Ein "Fachabi" gibt es aber nicht, das ist  entweder die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Fachhochschulreife.

Oder hast du jetzt die allgemeine Hochschulreife erlangt und willst etwas studieren, dass du mit deiner Fachhochschulreife von 2008 nicht hättest studieren können? Dann nimmst du das aktuelle Datum.

Ich würde aber an deiner Stelle mal konkret bei der Studienberatung einiger der für dich interessanten Hochschulen anfragen. Die wissen am besten, was sie anerkennen.

Viel Erfolg!

bobkoston 
Fragesteller
 08.07.2016, 22:15

Ich hab eine Antwort von der FH münster bekommen:

Besteht die Fachhochschulreife aus einem schulischen und einem anschließenden praktischen Teil (halbjähriges einschlägiges bzw. einjähriges gelenktes Praktikum oder abgeschlossene Berufsausbildung), ist das Datum des „Erwerbs der HZB“ wie folgt einzugeben:
Bei Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

bis einschließlich 15.07.2009 das Datum des

 

schulischen Teils 

nach dem 15.07.2009 das Datum des

 

praktischen Teils.

Der praktische Teil muss spätestens am 30.09.2016 abgeschlossen sein.in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber:Meister und vergleichbar Qualifizierte geben als HZB-Datum das Datum der bestandenen Abschlussprüfung ein.Fachtreue und nicht-fachtreue Bewerber geben als HZB-Datum das Datum der vollendeten 3-jährigen Berufstätigkeit ein.

Da ich den schulischen Teil ja 2008 abgeschlossen habe muss ich ja dieses Datum angeben, liege genau vor dem Stichtag^^

Verstehe ich ja richtig ne? :D

Vielen lieben dank!

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Kristall08  08.07.2016, 22:27
@bobkoston

 das ist  entweder die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Fachhochschulreife.

Korrigiere:

das ist entweder die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife.

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Ansegisel  08.07.2016, 23:16
@bobkoston

Ja, so verstehe ich "Bei Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife bis einschließlich 15.07.2009 das Datum des
schulischen Teils " auch, wenn du den schulischen Teil schon 2008 gemacht hast.

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Das Datum an dem du die volle fhr erlangt hast. Also nach der Ausbildung. Mit HZB meinst du doch sicher Hochschulzugangsberechtigung?

DieRatSuchende1  08.07.2016, 21:33

achja, du weißt aber dass du die HZB nicht mit der fhr hast, oder ?

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bobkoston 
Fragesteller
 08.07.2016, 21:34

also ich habe nun die fhr, durch mein fachabi und meine abgeschossene berugsausbildung. mit hzb ist nur das datum gemeint welches man angeben muss, wann man berechtigt ist an der fachhochschule zu studieren :)

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DieRatSuchende1  08.07.2016, 21:43

dann ist es wie ich vorhin schrieb- nach der Ausbildung :)

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bobkoston 
Fragesteller
 08.07.2016, 22:13
@DieRatSuchende1

Hab ne Antwort gefunden:

Zitat FH Münster:

>>

Besteht die Fachhochschulreife aus einem schulischen und einem anschließenden praktischen Teil (halbjähriges einschlägiges bzw. einjähriges gelenktes Praktikum oder abgeschlossene Berufsausbildung), ist das Datum des „Erwerbs der HZB“ wie folgt einzugeben:

Bei Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

bis einschließlich 15.07.2009 das Datum des

 

schulischen Teils 

nach dem 15.07.2009 das Datum des

 

praktischen Teils.

Der praktische Teil muss spätestens am 30.09.2016 abgeschlossen sein.in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber:Meister und vergleichbar Qualifizierte geben als HZB-Datum das Datum der bestandenen Abschlussprüfung ein.Fachtreue und nicht-fachtreue Bewerber geben als HZB-Datum das Datum der vollendeten 3-jährigen Berufstätigkeit ein.

<<

Somit doch das Datum von damals vom fachlichen Teil 

Trotzdem vielen Lieben Dank!!!

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