Frage zum HZB meiner Fachhochschulreife?
Ich habe meinen schulischen Teil (Fachabi) damals 2008 erlangt.
Nun habe ich noch eine Ausbildung gemacht und diese nun erfolgreich bestanden und habe nun die Berechtigung noch zu studieren.
Welches Datum muss ich denn nun bei HZB angeben?
Das von damals, welches ja vor 2009 liegt, oder das von jetzt von meiner praktischen berufsausbildung?
Vielen Dank, ich werd noch ganz kirre, jeder sagt etwas anderes -_-
2 Antworten
Das müsste dein "Fachabi" von 2008 sein, da eine Fachhochschule auch eine Hochschule ist. Ein "Fachabi" gibt es aber nicht, das ist entweder die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Fachhochschulreife.
Oder hast du jetzt die allgemeine Hochschulreife erlangt und willst etwas studieren, dass du mit deiner Fachhochschulreife von 2008 nicht hättest studieren können? Dann nimmst du das aktuelle Datum.
Ich würde aber an deiner Stelle mal konkret bei der Studienberatung einiger der für dich interessanten Hochschulen anfragen. Die wissen am besten, was sie anerkennen.
Viel Erfolg!
das ist entweder die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Fachhochschulreife.
Korrigiere:
das ist entweder die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife.
Ja, so verstehe ich "Bei Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife bis einschließlich 15.07.2009 das Datum des
schulischen Teils " auch, wenn du den schulischen Teil schon 2008 gemacht hast.
Das Datum an dem du die volle fhr erlangt hast. Also nach der Ausbildung. Mit HZB meinst du doch sicher Hochschulzugangsberechtigung?
achja, du weißt aber dass du die HZB nicht mit der fhr hast, oder ?
also ich habe nun die fhr, durch mein fachabi und meine abgeschossene berugsausbildung. mit hzb ist nur das datum gemeint welches man angeben muss, wann man berechtigt ist an der fachhochschule zu studieren :)
Hab ne Antwort gefunden:
Zitat FH Münster:
>>
Besteht die Fachhochschulreife aus einem schulischen und einem anschließenden praktischen Teil (halbjähriges einschlägiges bzw. einjähriges gelenktes Praktikum oder abgeschlossene Berufsausbildung), ist das Datum des „Erwerbs der HZB“ wie folgt einzugeben:
Bei Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
bis einschließlich 15.07.2009 das Datum des
schulischen Teils
nach dem 15.07.2009 das Datum des
praktischen Teils.
Der praktische Teil muss spätestens am 30.09.2016 abgeschlossen sein.in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber:Meister und vergleichbar Qualifizierte geben als HZB-Datum das Datum der bestandenen Abschlussprüfung ein.Fachtreue und nicht-fachtreue Bewerber geben als HZB-Datum das Datum der vollendeten 3-jährigen Berufstätigkeit ein.
<<
Somit doch das Datum von damals vom fachlichen Teil
Trotzdem vielen Lieben Dank!!!
Ich hab eine Antwort von der FH münster bekommen:
Besteht die Fachhochschulreife aus einem schulischen und einem anschließenden praktischen Teil (halbjähriges einschlägiges bzw. einjähriges gelenktes Praktikum oder abgeschlossene Berufsausbildung), ist das Datum des „Erwerbs der HZB“ wie folgt einzugeben:
Bei Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
bis einschließlich 15.07.2009 das Datum des
nach dem 15.07.2009 das Datum des
Der praktische Teil muss spätestens am 30.09.2016 abgeschlossen sein.in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber:Meister und vergleichbar Qualifizierte geben als HZB-Datum das Datum der bestandenen Abschlussprüfung ein.Fachtreue und nicht-fachtreue Bewerber geben als HZB-Datum das Datum der vollendeten 3-jährigen Berufstätigkeit ein.
Da ich den schulischen Teil ja 2008 abgeschlossen habe muss ich ja dieses Datum angeben, liege genau vor dem Stichtag^^
Verstehe ich ja richtig ne? :D
Vielen lieben dank!