Frage zum Firmenwagen?

9 Antworten

Üblicherweise bekommst du einen Vertrag (Firmenwagenregelung), in dem genau steht, was du mit dem Wagen machen darfst und welche Versicherungen gelten.

Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber immer auf Dienstfahrten (also weder Weg zur Arbeit noch private Fahrten). Üblich ist dass bei privaten, selbstverschuldeten Unfällen eine Eigenbeteiligung, z.B. 500 Euro verlangt wird.

Immer haftest du selber, wie auch beim eigenen vollkaskoversicherten Wagen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Alkohol, Autorennen)

Wenn private Nutzung erlaubt ist, zahlt bzw. versteuert man die 1% vom Listenwert pro Monat, plus Wege zur Arbeit.

Dem Finanzamt ist das dann egal, wie die Firmenwagenregelung aussieht.

Ob nur Sprit bezahlt wird und Steuer/Versicherung/Werkstattkosten, oder auch Autowäsche, ob Familienmitglieder fahren dürfen (ist fast immer der Fall), ob auch im Urlaub die Tankrechnung im Ausland übernommen wird (das ist selten der Fall). Sollte man sich genau durchlesen, weil man weder was verschenken will noch in Gefahr laufen möchte eine Abmahnung oder gar Kündigung wegen Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen zu bekommen.

Ob das jetzt „Leasing“ eines Firmenwagens oder ein normales Leasing ist, spielt für die Haftung bei Unfällen eher eine untergeordnete Rolle. Grundsätzlich treten zunächst die jeweiligen Versicherungen ein.

Dann kommt es z. B. für Unfälle auf einer privaten Fahrt darauf an, ob solche Fahrten im Überlassungsvertrag ausgeschlossen wurden oder nicht.

Die Versteuerung hat meines Wissens nach rein gar nichts mit der Haftung bei Unfallschäden zu tun.
Mit der Versteuerung (egal ob 1% Regelung, Fahrtenbuch) wird letztlich „nur“ ein geldwerter Vorteil versteuert.

Näheres zur Haftung bei Unfällen mit einem Firmenwagen siehe Link.

https://www.bussgeldkatalog.org/unfall-mit-firmenwagen/

Die Finanzierung oder Leasing ist nicht Sache des Arbeitnehmers, ihm wird das Fahrzeug anvertraut und das stellt schon mal einen geldwerten Vorteil dar, sobald du das Fahrzeug anders als zum Zweck der Arbeit oder dem Arbeitsweg benutzen darfst.

Der Rest ist eine Vereinbarung zwischen dir und dem Arbeitgeber und bietet viel Spielraum.

Der Arbeitgeber kann das Fahrzeug selbst versichern, kann es im eigenen Namen auf deine SF klasse versichern, oder es von dir selbst nach seinen Vorgaben versichern lassen. Auch wer die Beiträge zur Versicherung zahlt kann individuell vereinbart werden. Insgesamt ist alles möglich und alles hat seine gravierenden Vor- und Nachteile.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Du bist für das Fahrzeug gemeldet. Lass keinen anderen fahren im besten Fall. Leasing Fahrzeuge bzw Firmenautos sind Vollkasko versichert, als mach dir mal keine Sorgen.

Albaniakosovv 
Fragesteller
 05.01.2020, 14:34

ahhhh dann doch danke

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Ich kenne es bei den meisten Firmen im Umfeld der Automobilindustrie so, dass du Fahrzeuge über den Arbeitgeber für ~1% + x für den Arbeitsweg pro Monat vom Fahrzeuglistenpreis leasen kannst. Dadurch umgeht man den Punkt mit dem Geldwerten Vorteil in der Steuer, der sonst für Firmenfahrzeuge anfallen würde.

Diese Fahrzeuge versichert der Arbeitgeber dann auch und die Versicherung läuft zentral. Ganz oft dann mit 150 Euro Selbstbeteiligung in der Teilkasko, 500 Euro Selbstbeteiligung in der Vollkasko und fahren darfst du und direkte Familienangehörige im gleichen Haushalt.

Wie das bei euch genau aussieht, musst du dann aber deiner Arbeitgeber fragen,