Frage zu Verkehrsregeln?

3 Antworten

Hallo,

ich gehe davon aus du beziehst dich auf Querverkehr unmittelbar nach Einfahrt in das Grundstück. Ansonsten bitte ich um genauere Beschreibung der Situation.

Auf abgegrenztem Privatgrund gelten, wie von DietmarBakel bereits erwähnt, keinerlei Vorfahrtsregeln. Man muss sich also verständigen.

Auf öffentlich zugänglichem Privatgrund wie zum Beispiel Supermarktparkplätzen gilt zwar die StVO, meist jedoch ebenfalls keine Vorfahrtsregeln. Diese gelten nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn Verkehrszeichen aufgestellt sind oder die Wege einen eindeutigen Straßencharakter haben. Ansonsten findet § 1 StVO Anwendung:

"(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

quadratbieger 
Beitragsersteller
 18.01.2025, 01:50
ich gehe davon aus du beziehst dich auf Querverkehr unmittelbar nach Einfahrt in das Grundstück.

Jaa, genau richtig verstanden.

Was gilt für eine Vorfahrts- und Verhaltensregel wenn man von einer Straße auf ein Privatgrundstück fährt?
Haben dann die Fahrzeuge auf dem Grundstück Vorrang, auch wenn sie von links kommen?

Nein. Außer Verkehrsschilder würden das so regeln. Ansonsten gilt rechts vor links, wenn da ein abgesenkter Bordstein ist. Das Auto aus dem Grundstück kann also keine Vorfahrt haben, wenn du von rechts kommst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – AM, A1, A2, B, L

Auf einem Privatgrund gibt es keine Verkehrsregeln, erstmal.

Es sei denn, es ist eine vereinbart bzw. vom Eigentümer vorgeschrieben.

Zum Beispiel "Es gilt die StVO" oder "Es darf nur rückwärts gefahren werden und links vor rechts."


quadratbieger 
Beitragsersteller
 18.01.2025, 01:48
Auf einem Privatgrund gibt es keine Verkehrsregeln, erstmal.

Denn dürfte man ja mit offenen Türen und ohne Gurt fahren und wenn´s bergrunter geht sich ohne laufendem Motor fortbewegen. Auch einmal grundlos hupen dürfte man und bei Dunkelheit bräuchte man kein Licht einschalten. Wenns dann knallt, will ich nicht wissen wie der Gerichtsprozess ausgeht -insofern jemand einen anstrebt.

DietmarBakel  18.01.2025, 02:06
@quadratbieger

Genau so ist es.

Wenn es knallt, ist es wie bei einem "Stockcarrennen". Da gibt es kein Gericht. Das Verhalten und das Risiko war ja stillschweigend einvernehmlich.

Totfahren oder Körperverletzung etc. ist aber trotzdem verboten (StGB). Verkehrsregeln gibt es aber nicht automatisch.

ascii0815  18.01.2025, 00:25

Das ist nicht ganz richtig. Privatgrundstücke, die für die Allgemeinheit zugänglich sind, gelten als öffentlicher Verkehrsraum. Dort gilt die StVO automatisch. Bei "Hier gilt die StVO" handelt es sich dann lediglich um einen Hinweis. Wenn es sich hingegen um ein abgegrenztes Privatgelände handelt, trifft deine Aussage zu.

DietmarBakel  18.01.2025, 00:39
@ascii0815

Da bin ich von ausgegangen, das es kein Parkplatz vom Discounter oder der Kölner Messe etc. ist. Eher so Gestüt Röttgen mit schlappen 250 Hektar :-)