Frage zu Nebenkostenabrechnung Einzug letztes Jahr?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Armin

Ich zog im März 2022 in meine Wohnung. Der Mietvertrag begann am 1.2.2022.

Ich bekam die BKA für den Zeitraum vom 1.2.2022 bis 31.12.2022 . Bei mir wurde nicht bis zum Ende des Folgejahres gewartet.

Das wird aber unterschiedlich gehandhabt. Der Vermieter, in deinem Fall die Verwaltung, kann sich bis zum 31.12. des Folgejahres mit der BKA Zeit lassen.

LG


ArminJ1973382 
Beitragsersteller
 05.06.2025, 23:39

BKA? Du meinst wohl NKA haha dann- aber okay- will halt keine NKA mit 1000 Euro erhalten kann ich grade nicht stemmen

Christina168  05.06.2025, 23:44
@ArminJ1973382

Nein, ich meine die Betriebskostenabrechnung, kurz BKA. Du nennst es Nebenkostenabrechnung. Ist dasselbe. Die jährliche Abrechnung.

Die Abrechnung zahlt bei dir doch das JC oder?

ArminJ1973382 
Beitragsersteller
 05.06.2025, 23:46
@Christina168

Bis jetzt nur die Warmmiete- wegen Nebenkostenabrechnung müsste ich fragen aber bin soweit zufrieden- als ich das BG verlänfert habe hatte ich die Zusage schon nach 2 Stunden- normal dauert es bis zu 4 Wochen das der Bescheid kommt

ArminJ1973382 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 20:21
@Christina168

Aktuelle Info: heute Stammaposteldienst wurde ein neuer Stammapostelhelfer ordiniert- Stammapostel Schneider wird ihm alles zeigen und im Jahr 2026 gibt es dann einen Stammapostel in der NAk-ein deutscher aus dem Osten

Schlicht und ergreifend - der Vermieter / die Verwaltung muss eine Nebenkostenabrechnung erst bis zu 31.12. des Folgejahres vorlegen.


ArminJ1973382 
Beitragsersteller
 05.06.2025, 11:46

okay danke

Eigentumswohnung oder Mietwohnung?

Wie auch immer, sowohl die Hausverwaltung, als auch ein Vermieter haben 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, um die Abrechnung zu erstellen. Warte noch.


ArminJ1973382 
Beitragsersteller
 05.06.2025, 11:44

danke das war mit der Wohnung ein Glücksfall über Bekannte die bei der Verwaltung noch arbeitet

bwhoch2  05.06.2025, 12:01
@ArminJ1973382

Du hast also ab Mai in der Mietwohnung gewohnt, aber diese schon vorher übernommen. So kann es sein, dass Du mit Betriebskosten belastet wirst, die schon vor Vertragsbeginn angefallen sind. Das können z. B. Heizkosten, Wasserkosten und Abfallgebühren sein, die dann auch zurecht von Dir verlangt werden, denn immerhin hattest Du schon Gelegenheit, die Wohnung zu nutzen und damit auch davon zu profitieren. Im Grunde trifft das dann auch auf alle anderen Betriebskosten zu. Wundere Dich also nicht darüber, wenn es so kommt.

Andererseits hast Du beginnend mit Mai in allen warmen Monaten die Vorauszahlung auch für die Heizkosten geleistet, die bei Dir aber wohl erst ab Herbst so richtig zu Buche schlagen. Insofern brauchst Du nicht davon auszugehen, dass gleich eine so dicke Nachzahlung fällig wird.

ArminJ1973382 
Beitragsersteller
 05.06.2025, 12:07
@bwhoch2

da hab ich weder geizt noch Wasser usw benutzt ich hatte den Schlüssel und habe Kleinigkeitebn in die neue Wohnung erst gestellt

bwhoch2  05.06.2025, 12:14
@ArminJ1973382

Das ist aber alles von Seiten der Verwaltung nicht zu überprüfen, abgesehen noch davon, dass bei den Heizkosten ein bestimmter Teil immer über die Wohnfläche umgelegt wird und dass es beim Wasser auch Grundgebühren gibt und Abfallgebühren auch dann anfallen, wenn man nichts in die Tonne wirft.

ArminJ1973382 
Beitragsersteller
 05.06.2025, 11:42

Mietwohnung-okay

Der Vermieter hat bis zu 1 Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode (meist 01.01.-31.12.) Zeit die Nebenkostenabrechnung zu übergeben.

Für einzelne Posten auch länger, wenn er nachweisen kann, dass er nicht selbst für die Verzögerung verantwortlich ist.

Stellt er die Abrechnung nicht fristgerecht zu, verliert er den Rechtsanspruch auf eine Nachzahlung.

Umgekehrt kann der Mieter bis zu drei Jahre eine Abrechnung fordern und hat auch genauso lange Anspruch auf eine Erstattung eines evtl. entstandenen Guthabens.

Also: Als Mieter die Füße still halten, es sei denn man erwartet zuviel bezahlt zu haben. Aber das eine Jahr würde ich immer abwarten, da es der normale Turnus ist und nicht weniger Vermieter Frust auch gerne voll ausschöpfen.


ArminJ1973382 
Beitragsersteller
 05.06.2025, 11:50

Danke-ist meine erste Wohnung ganz allein daher habe ich gefragt

Die Frist zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung für 2024 geht bis Ende Dezember 2025. Die haben also noch Zeit. Anfang Juni wäre sogar relativ schnell, würde ich sagen.


ArminJ1973382 
Beitragsersteller
 05.06.2025, 11:43

okay danke